Die Veranstaltung richtet sich an Studierende der Schwerpunktbereiche 3 und 4 der Juristenfakultät der Uni Leipzig und Interessierte anderer Fachbereiche und führt – auch anhand von Beispielsfällen – in die Grundzüge und Grundbegriffe des Völkerrechts ein und erläutert etwa Subjekte, Rechtsquellen, deren Auslegung bzw. führt in das System der Vereinten Nationen ein. Ziel ist die Einführung in das eigenständige Argumentation und Lösung von Problemstellungen im Völkerrecht sowie die Arbeit mit völkerrechtlichen Rechtsquellen. Keine individuelle Abschlussprüfung im Bereich Rechtswissenschaften. Für Hörer*innen anderer Fachbereiche werden nach Absprache individuelle Prüfungen vereinbart.

This elective course deals with examples of recent jurisprudence of the Court of Justice of the European Union and with pieces of recent legislation in the common market and other selected areas of European Law. The individual discussion pieces are provided to the participants in the week ahead of each individual. Subsequent individual reading is expected for the course. In doing so, the seminar aims at preparing students of International and European Law at the Faculty of Law to succeed in their exam by discussing up-to-date and the most recent problems of EU law in an exam-type of style. It is therefore directed at anyone wanting to succeed in the European Law aspects discussed in the First State Examination in Law. Students from other faculties will have an opportunity to deepen their understanding of the functioning and the work of the EU and her organs.

Die Veranstaltung Europarecht II richtet sich an die Studierenden der Schwerpunktbereiche 3 und 4 sowie an Interessierte und baut auf den Inhalten der Veranstaltung Europarecht I auf. Im Fokus steht die Erarbeitung der Problematiken der Grundfreiheiten anhand von klassischen Fällen des Europäischen Gerichtshofs, sowie die weiteren Inhalte und Ausformungen des Binnenmarkts. Ziel ist das weitergehende Verständnis von der Funktionsweise der EU und ihrer Organe im Bereich des Binnenmarktes, sowie die kritische Reflexion und Argumentation relevanter Rechtsprobleme in diesem Bereich. Keine individuelle Abschlussprüfung im Bereich Rechtswissenschaften.