Titel der Veranstaltung: Kommunalrecht

Art der Veranstaltung: Vorlesung 

Dozent: Professor Dr. Jochen Rozek

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Mo. 09.00 – 11.00 Uhr, HS 1

Beginn: 26.10.2020

Teilnehmerkreis: Studenten ab dem 5. Semester

Vorkenntnisse: Staatsrecht I und II, Allgemeines Verwaltungsrecht I und II, Polizeirecht

Inhalt: Im Schwerpunkt werden unter Einbeziehung klausurrelevanter Rechtsschutzkonstellationen folgende Bereiche des Kommunalrechts besprochen: kommunale Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Aufgaben; Rechtsstellung der Einwohner und Bürger; Kommunalverfassungsrecht; Rechtsetzung der Gemeinden; kommunale öffentliche Einrichtungen; Kommunalwirtschaftsrecht; staatliche Rechts- und Fachaufsicht über die Kommunen; Formen der kommunalen Zusammenarbeit.

Literatur: Faßbender/König/Musall, Sächsisches Kommunalrecht, 2018; Burgi, Kommunalrecht, 6. Aufl. 2019; Geis, Kommunalrecht, 5. Aufl. 2020. Weitere Literaturhinweise erfolgen in der Veranstaltung.

Sonstige Hinweise: Als Hilfsmittel in der Vorlesung unverzichtbar sind Gesetzestextsammlungen zum deutschen Öffentlichen Recht (z.B. Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland; Basistexte Öffentliches Recht) und zum sächsischen Landesrecht (z.B. Musall/Birk/Faßbender,Landesrecht Sachsen) in jeweils aktueller Auflage.

Titel der Veranstaltung: Strafrecht III. Besonderer Teil. Straftaten gegen die Person

Art der Veranstaltung: Vorlesung (mit Abschlussklausur)

Dozent: Dr. Laura Neumann

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Mo. 9:00 – 11:00 Uhr, HS 9

Beginn: 26.10.2020

Teilnehmerkreis: ab dem 3. Semester

Vorkenntnisse: Stoff der Vorlesung Strafrecht AT1 und AT2

Inhalt: Die Vorlesung behandelt eingehend die Straftaten gegen das Rechtsgut Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit. Darüber hinaus sind die Straftaten gegen die persönliche Freiheit, die Ehre, den persönlichen Lebens- und Geheimnisbereich und sonstige persönliche Rechtsgüter Stoff der Vorlesung. Eine gesonderte Einheit wird den Problemen gewidmet, die sich im Hinblick auf die Delikte gegen die Person angesichts der COVID-19-Pandemie aktuell stellen.


Einführung in das Ehe- und Kindschaftsrecht.

Für Studenten des 2. und 3. Semesters

Abschlussklausur am Semesterende

Hinweis: Es findet auf Wunsch von Studenten, die im Sommer aus Literatur studiert haben, eine weitere Klausur im Oktober 2020 vor Semesterbeginn statt  

Abschlussklausur voraussichtlich am 11.2.2020


Für eine Teilnahme ist – neben einer Anmeldung auf Almaweb für die Abschlussklausur – zwingend eine Einschreibung auf Moodle erforderlich.



Die Vorlesung behandelt zunächst die Grundfragen des Kreditsicherungsrechts am Beispiel einer typischen Insolvenzsituation, um danach systematisch auf die verschiedenen Sicherungsmittel einzugehen, die zum Pflichtstoff der juristischen Ausbildung gehören: Die Personalsicherheiten (Schwerpunkt: Bürgschaft), den Eigentumsvorbehalt in seinen verschiedenen Ausprägungen, die Treuhandgeschäfte (Sicherungsübereignung, Sicherungszession), die Mobiliarpfandrechte und die Grundpfandrechte (mit Haftungsverband). Besonderes Augenmerk gilt dabei den Kollisionen von Sicherungsrechten, die zum Teil schwierige Rechtsfragen aufwerfen.

Literatur wird in der Vorlesung bekanntgegeben; zum Kurs gibt es Arbeitspapiere mit ausführlichen Erläuterungen.

Es ist beabsichtigt, die Vorlesung als hybride Veranstaltung abzuhalten, sofern dies technisch möglich ist. Alle Teilnehmer werden gebeten, nach der Einschreibung die Frage zu beantworten, ob Sie an hybrider Lehre (eine begrenzte Zahl Präsenzveranstaltungen, im übrigen online-Lehre) teilnehmen wollen, oder ob es ihnen genügt, der Vorlesung durchweg online zu folgen. Diese initiale Abfrage ist wichtig, um für die Vergabe der Präsenzplätze von realistischen Zahlen ausgehen zu können.

(Konkrete Informationen zur Durchführung der Veranstaltung (live/hybrid) folgen zeitnah.)

Dozent:

Professor Dr. Lutz Haertlein

Zeit und Ort:

Fr. 09.00 – 11.00 Uhr, Audimax

Fr. 11.00 – 13 .00 Uhr, Audimax

Abschlussklausur + Wiederholungsklausur

Teilnehmerkreis: 

Studierende ab dem 3. Semester.

Vorkenntnisse: 

BGB I und II


Titel der Veranstaltung: Zivilprozessrecht II - Zwangsvollstreckungsrecht

Art der Veranstaltung: Vorlesung

Dozent: Prof. Dr. Wolfgang Lüke, LL.M. (Chicago)

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Do. 15.00 – 17.00 Uhr, HS 9

Beginn: 29.10.2020

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Semester

Vorkenntnisse: Stoff der Vorlesungen BGB I bis III sowie Zivilprozessrecht I (Erkenntnisverfahren)
Inhalt: Die Veranstaltung baut auf die Vorlesung zum Erkenntnisverfahren auf und befasst sich mit dem Recht der Einzelzwangsvollstreckung. Nach Erörterung der allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung als Verfahren und den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen wird die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in verschiedene Vermögen behandelt. Dabei wird auch das Immobiliarvollstreckungsrecht in Grundzügen dargestellt. Ein weiterer Themenschwerpunkt wird die Vollstreckung wegen anderer Forderungen sein, sei es, dass sie auf vertretbare, sei es, dass sie auf unvertretbare Handlungen oder Willenserklärungen gerichtet sind. Ausführlich werden die verschiedenen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe sowohl des Klauselverfahrens als auch des Vollstreckungsverfahrens erörtert.

Literatur: Zur Vorbereitung wird empfohlen: Jauernig/Berger, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 23. Aufl., 2010; Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl., 2018; Lippross/Bittmann, Zwangsvollstreckungsrecht mit einstweiligem Rechtsschutz und Einführung in das Insolvenzrecht, 12. Aufl., 2017; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl. 2017.