Seminarveranstalter: Professor Dr. Kurt Faßbender und Professor Dr. Wolfgang Köck

Hinweis: Das Seminar, das als Zulassungs- und als Prüfungsseminar in den Schwerpunktbereichen 2 und 4 absolviert werden kann, wird gegen Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters als Blockseminar durchgeführt. Die Einzelheiten werden durch Aushang und über die Homepage des Lehrstuhls bekannt gegeben. Die Seminarteilnehmenden erhalten wichtige Informationen zum Ablauf per E-Mail.

Die Vorbesprechung zum Seminar fand bereits gegen Ende der Vorlesungszeit im Sommersemester statt; seitdem ist das Seminar daher schon belegt.


Titel der Veranstaltung: Aktuelle Fragen des Verfassungsrechts

Art der Veranstaltung: Prüfungs- und Zulassungsseminar im SPB „Staat und Verwaltung“ (SPB 2) (Einzelne Themen auch für SPB 1, 4 und 6 möglich)

Dozent: Professor Dr. Hubertus Gersdorf

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort:

Vorbesprechung: Di. 03.11.2020, 15.00 – 17.00 Uhr, via Zoom

Blockseminar: Am Ende des Semesters (ca. Ende Januar/Anfang Februar 2021) in Leipzig oder via Zoom (wird zu gegebener Zeit entschieden)

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 3. Semester

Vorkenntnisse: Gute staatsrechtliche Kenntnisse

Inhalt:

Folgende Themen stehen zur Auswahl:

1.      Zum staatlichen Neutralitätsgebot – BVerfG-Entscheidung zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen (Beschluss vom 14.01.2020 – 2 BvR 1333/17) > auch SPB 1 [P/Z]

2.      Verfassungsrechtliche Würdigung des § 216 StGB im Lichte der „Sterbehilfe-Entscheidung“ des BVerfG (Urteil vom 26.02.2020 – 2 BvR 2347/15) > auch SPB 6 [P/Z]

3.      Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen mit Sitz im Nicht-EU-Ausland > auch SPB 4 [Z]

4.      Die Geltung der Grundrechte im Ausland unter besonderer Berücksichtigung der „BND-Entscheidung“ des BVerfG (Urteil vom 19.05.2020 – 1 BvR 2835/17) > auch SPB 4 [P/Z]

5.      Können Unionsgrundrechte vor dem BVerfG geltend gemacht werden? – Prozessuale Fragen der „Recht auf Vergessen“-Entscheidungen des BVerfG (Beschlüsse vom 06.11.2019 – 1 BvR 16/13 und 1 BvR 276/17) > auch SPB 4 [P/Z]

6.      Datengrundrechte aus Art. 2 I i.V.m. 1 I GG, Art. 10 GG oder Art. 7, 8 EuGRC? – Zu den Auswirkungen der DSGVO auf den Grundrechtsschutz bei Datenverarbeitungen unter besonderer Berücksichtigung der „Recht auf Vergessen II“-Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 06.11.2019 – 1 BvR 276/17) > auch SPB 4 [P]

7.      Die Drittwirkung der Grundrechte – Aktuelle Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung der „Stadionverbots-Entscheidung“ des BVerfG (Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09) und der Egenberger-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 17.04.2018 – C-414/16) > auch SPB 4 [P]

8.      Digitale Versammlungen: Anwendbarkeit des Art. 8 GG und des (Sächs)VersG? [P/Z]

9.      Das Verhältnis von Versammlungs- und Polizeirecht – Neujustierung nach Erlass des § 10 Nr. 5 SächsPVDG erforderlich? [P]

10.    Paritätsgesetze für den Bundestag und die Landtage: Gestaltungsvorschläge und verfassungsrechtliche Realisierbarkeit [P/Z]

11.    Einen noch größeren Bundestag verhindern – Gestaltungsvorschläge und verfassungsrechtliche Realisierbarkeit einer Wahlrechtsreform [P/Z]

12.    Verfassungsrechtliche Fragen der Einführung eines sog. „Lobbyregisters“ [P/Z]

13.    Verfassungsrechtliche Würdigung der Verordnungsermächtigungen des IfSG [P/Z]

Sonstige Hinweise: Aktuelle Informationen zum Seminar erhalten Sie auf der Homepage des Lehrstuhls von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf (https://medienrecht.jura.uni-leipzig.de) sowie über den Moodle-Kurs zum Seminar (https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=27119). Die Anmeldung kann verbindlich über das Lehrstuhlbüro von Herrn Prof. Dr. Hubertus Gersdorf per Mail an sekretariat.gersdorf@uni-leipzig.de erfolgen. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihr Fachsemester, Ihre Matrikelnummer und auch mit, ob es sich um ein Zulassungsseminar, Prüfungsseminar oder ein weiteres Seminar handelt. Darüber hinaus können Sie ein Wunschthema und zwei Alternativthemen angeben. Final erfolgt die Themenvergabe jedoch erst in der Vorbesprechung. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. Für das Prüfungsseminar hat zusätzlich vorab die Anmeldung zur SPB-Prüfung bei Prüfungsamt zu erfolgen. Wichtig: Die Einschreibung in den Moodle-Kurs ersetzt nicht die Anmeldung beim Lehrstuhlbüro bzw. beim Prüfungsamt!

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: SPB 2 (je nach Thema auch 1, 4 oder 6)