An dieser Stelle haben Studierende die Möglichkeit, an den Probevorträgen der BewerberInnen für die Nachfolge der Professur für Internationales Privatrecht, Europäisches Privatrecht sowie Bürgerliches Recht, bisher mit Prof. Dr. Thomas Rauscher besetzt, teilzunehmen.

Diese Veranstaltung ist eine optionale Ergänzungsveranstaltung zur Vorlesung BGB I: Sie ist keine Pflichtveranstaltung und behandelt keinen neuen oder zusätzlichen Lehrstoff. Gegenstand der Veranstaltung ist der in der jeweiligen Vorlesungswoche behandelte Stoff der Vorlesung BGB I, den wir noch einmal zusammenfassend durchgehen – mit ein paar Beispielen, Kontroll- und Vertiefungsfragen und vielleicht anderen Perspektiven auf das, was Sie in der Vorlesung gehört (und vielleicht schon in einem Lehrbuch nachgelesen) haben.

Die Veranstaltung ersetzt keinesfalls die Vorlesung oder die Arbeitsgemeinschaften im ZIvilrecht. 

Ziel der Veranstaltung ist es, die Studienanfänger in der kontaktarmen Corona-Zeit bei der Nacharbeit im Zivilrecht zu unterstützen. Im Zivilrecht erschließt sich die Bedeutung vieler Normen und Lehrbuchpassagen erst auf den zweiten Blick, und die Erfahrung zeigt, dass Studienanfänger damit ihre Schwierigkeiten haben (der Dozent hatte sie, wenn er auf seinen Studienanfang zurückblickt, auch). 

Die Veranstaltung ist eine reine online-Veranstaltung. Informationen über den Ablauf und die verwendete Plattform (abhängig von der Teilnehmerzahl) erhalten Sie über das Kursmoodle. 

Sehr geehrte Teilnehmende an der Vorlesung Legal Writing,

in Sachsen gilt im November 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung (abrufbar unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020_10_30_SaechsCoronaSchutzVO.pdf).


In dieser Verordnung hat das für den Infektionsschutz zuständige Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Entscheidung getroffen, dass die Vorlesungen nicht vom Lockdown betroffen sind, wenn ein Hygienekonzept eingehalten wird, was wir bereits tun.

Die bisherige Corona-Ampel des Rektorats der Universität Leipzig, die etwas anderes vorsieht, bedarf damit wohl einer Überarbeitung.

Die Veranstaltungen am morgigen Dienstag und in den kommenden Wochen werden weiterhin in dem Hybrid-Format stattfinden, die über Moodle getroffene Organisation bleibt vorerst erhalten, bis sich eine neue Lage ergibt bzw. eine ablehnende Reaktion des Rektorats erfolgt ist.

Sie werden schnellstmöglich über Moodle informiert, wenn die Vorlesungen doch nicht mehr in der hybriden Form stattfinden werden.



Titel der Veranstaltung:             Legal Writing

 Art der Veranstaltung:                Vorlesung                                 

Dozent:                                    Prof. Dr. Burkhard Boemke

 Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

 Zeit und Ort:                             Dienstag, 09.00 – 11.00 Uhr, HS 13

 Beginn:                                    27.10.2020

 Teilnehmerkreis:                       Studierende ab 3. Semester

 Vorkenntnisse:                         Legal Reading

 Inhalt:                                                  „Legal writing is a type of technical writing used by lawyers, judges, legislators, and others in law to express legal analysis and legal rights and duties“ (https://en.wikipedia.org/wiki/Legal_writing). Die Vorlesung widmet sich dem „juristischen Schreiben“. Sie soll eine Hilfestellung für das Schreiben von Klausuren, Hausarbeiten und Seminararbeiten geben. Die Bedeutung des guten Schreibens wird nicht nur in der Anfangsphase eines Studiums unterschätzt. Studierende glauben häufig, ausreichendes inhaltliches Wissen sei ein Garant für eine gute Leistung und Bewertung; dies ist leider ein Irrglaube. Das vorhandene Wissen muss vielmehr auch adressatengerecht präsentiert werden. Hierbei will die Vorlesung Hilfestellung geben. Zunächst werden die allgemeinen Grundsätze des juristischen Schreibens behandelt. Hierbei wird insbesondere auf Fragen der Logik und des juristischen Argumentierens eingegangen, aber auch allgemein die Nutzung der Sprache im Recht behandelt. Im zweiten Teil werden Besonderheiten der juristischen Falllösung in Klausur und Hausarbeit angesprochen, z. B. die Erfassung von Sachverhalt und Fragestellung sowie der Gutachtenstil vertieft. Der dritte Teil befasst sich mit Besonderheiten der häuslichen Bearbeitung, insbesondere der Seminararbeit. Angesprochen werden u. a. die Ergebnisgestaltung, die Materialrecherche und -nutzung inkl. des wissenschaftlichen Zitierens sowie die Präsentation.

 Literatur:    Ein Vorlesungsskript wird zum Beginn der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.


Achtung: Präsenzveranstaltung, deshalb begrenzte Teilnehmerzahl

Raum  SR 426,  Mi 15:00 - 17:00 Uhr, Beginn  11.11.2020

Teilnehmerkreis: Studierende der Rechtswissenschaften ab dem 4. Semester sowie Studierende des Studiengangs Sportwissenschaft bzw. Sportmanagement

Vorkenntnisse: Grundlagenkenntnisse in allen Kernrechtsgebieten

Inhalt: Das Sportrecht ist eine Querschnittsmaterie, welche Berührungspunkte zu allen Rechtsgebieten aufweist. In der Vorlesung erfolgt eine umfassende Einführung in diese Materie. Im Seminar werden Einzelprobleme des Sportrechts abgehandelt. Die Studierenden halten jeweils einen Vortrag, wobei sich eine Diskussion anschließt. Vortragende sollten über Grundkenntnisse in allen Kernrechtsgebieten verfügen. Themen werden in der ersten Veranstaltung bekanntgegeben und entsprechend vergeben. Das Seminar wird am Semesterende geblockt.

(Konkrete Informationen zur Durchführung der Veranstaltung (live/hybrid) folgen zeitnah.)

Vorlesungsbegleitend wird die Auswahl und Erfassung juristischer Texte - Rechtsnormen, Gerichtsentscheidungen, Verträge (insbes. AGB), Literatur (Lehrbücher, Kommentare und Handbücher, Monographien, Aufsätze), Tatsachenvorbringen (Klausursachverhalte, Parteivortrag), Lesetechniken und -strategien vermittelt. Ziel der Veranstaltung ist es, Studierende dazu zu befähigen, Gesetze, Sachverhalte und Verträge zu verstehen (Auslegung) und juristische Literatur ertragreich zu nutzen. Das Tutorium bereitet zudem durch versch. Übungen gezielt auf die Grundlagenklausur der Vorlesung Legal Reading vor. Für das Tutorium ist grundsätzlich ein Gesetzestext (insbes. BGB) mitzubringen.

Dieser Kurs richtet sich ausschließlich an Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät.

Im Rahmen der Veranstaltung diskutieren Doktorand*innen strafrechtswissenschaftliche Texte. Die Texte können aktuelle Fragen, aber auch Grundlagen des Strafrechts, philosophische Aspekte, internationale und völkerrechtliche Bezüge sowie kriminologische Gesichtspunkte behandeln.

Ablauf: Doktorand*innen wählen einen Text aus, der mind. 2 Wochen vor der Sitzung - gemeinsam mit einigen Leitfragen - an alle Teilnehmenden versendet wird. Zu Beginn der Sitzung wird der Text kurz vorgestellt, anschließend wird diskutiert. 

Die Veranstaltung findet über Zoom statt. 

 Die Veranstaltung ist auf 15 TeilnehmerInnen beschränkt. Anmeldungen sind ab dem 16.7. über Moodle möglich.