The course at the Faculty of Law (Juristenfakultät) is focused on contemporary issues of European criminal law (ECL), namely: definition of ECL and its relation to national criminal law; sources of ECL; European approach to criminal liability and jurisdiction; exchange of information from national criminal records; Euro-crimes; procedural rights; co-operation in criminal matters; Schengen co-operation, joint investigation teams; protection of victims of crime; institutional dimension of co-operation.
Zeit und Ort: 7 Wochen Blockveranstaltung vom 26.10. – 09.12.2020,
Beginn: 26. 10. 2020
Mo., 13.00 – 15.00 Uhr, HS 16
Mi., 15.00 – 17.00 Uhr, HS 16
7 Wochen Blockveranstaltung vom 26. 10. – 09. 12. 2020
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Fachsemester, Studenten der Schwerpunktbereiche 1, 4, 6, 7 und des Aufbaustudienganges „Recht der europäischen Integration“
Vorkenntnisse: Staatsrecht, Grundkenntnisse im Europa- und Völkerrecht
Literatur: Grabenwarter/Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention, 6. Auflage 2016, 688 S., Verlag: C.H.Beck, ISBN: 978-3-406-66424-3; Karpenstein/Mayer, EMRK - Kommentar, 2 Auflage 2015, 809 S., Verlag: C.H.Beck, ISBN: 978-3-406-65861-7; Meyer-Ladewig/Nettesheim/Raumer, EMRK, Handkommentar, 4. Auflage 2017, 858 S., Verlag: Nomos, ISBN 978-3-8487-1076-8.
Sonstige Hinweise: Mit der EMRK sowie den zahlreichen Zusatzprotokollen, die überwiegend in den Text der EMRK eingearbeitet sind, wurde ein effektives System zum Schutz der Menschenrechte geschaffen. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über rechtliche Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte auf internationaler und europäischer Ebene und skizziert die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Dabei wird unter anderem auch auf den regionalen Menschenrechtsschutz innerhalb des interamerikanischen und afrikanischen Systems eingegangen. Vertiefender wird das Schutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention und der damit verbundene Rechtsschutz vor dem EGMR behandelt. Sodann werden die ausgewählten materiell-rechtlichen Gewährleistungen der EMRK herausgearbeitet. Dies geschieht zumeist anhand von Fällen und bereits ergangener Rechtsprechung zu den einzelnen Schutzrechten. Abgerundet wird die Übersicht mit einem Vergleich der Gewährleistungen durch die EMRK mit den Grundrechten des Grundgesetzes sowie den EU-Grundrechten.
Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: 1, 4, 6, 7 und Aufbaustudiengang „Recht der europäischen Integration“
- Trainer/in: Edin Sarcevic
Art der Veranstaltung: Vorlesung
Dozent: apl. Prof. Dr. Edin Sarcevic
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
(Zeit und Ort: Mo., 13.00 – 15.00 Uhr, HS 16
Mi., 15.00 – 17.00 Uhr, HS 16
7 Wochen Blockveranstaltung
vom 26.10. – 09.12.2020) --> online
Beginn: 26.10.2020
Teilnehmer*innenkreis: Studierende ab dem 4. Fachsemester, Studierende des Schwerpunktbereiches 3, 4, 6, 7 und des Aufbaustudienganges „Recht der europäischen Integration (LL.M.)“
Vorkenntnisse: Staatsrecht, Grundkenntnisse im Europa- und Völkerrecht
Inhalt:
Die Rede von der „Wertegemeinschaft“ Europas konkretisiert sich im juristischen Anwendungsbereich regelmäßig auf den Schutz von Grundrechten. Die ausgeprägte Grundrechtszentrierung Deutschlands läuft hier parallel zu einem erstarkenden Grundrechtsschutz auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Europäischen Union. Die Europäische Menschenrechtskonvention aus dem Jahre 1950 und die hierzu ergangenen Zusatzprotokolle gewährleisten elementare Menschenrechte (u.a. Recht auf Leben, Folterverbot, den Schutz persönlicher Freiheit, Justizgrundrechte, Schutz der Privatsphäre, Gewissens – und Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung, Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit sowie das Recht auf Ehe und Familie). Mit diesem Vertrag sowie den zahlreichen Zusatzprotokollen, die überwiegend in den Text der Europäischen Menschenrechtskonvention eingearbeitet sind, wurde ein effektives System zum Schutz der Menschenrechte geschaffen.
Die Veranstaltung gibt daher einen Überblick über rechtliche Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte auf internationaler und europäischer Ebene und skizziert die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Dabei wird unter anderem auch auf den regionalen Menschenrechtsschutz innerhalb des interamerikanischen und afrikanischen Systems eingegangen. Vertiefender wird dabei das Schutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention und der damit verbundene Rechtsschutz vor dem EGMR behandelt. Sodann werden die materiell-rechtlichen Gewährleistungen der EMRK herausgearbeitet. Dies geschieht zumeist anhand von Fällen und bereits ergangener Rechtsprechung zu den einzelnen Schutzrechten. Abgerundet wird die Übersicht mit einem Vergleich der Gewährleistungen durch die EMRK mit den Grundrechten des Grundgesetzes sowie den EU-Grundrechten.
Literatur: Grabenwarter/Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention, 6. Auflage 2016; Peters/Altwickler, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Auflage 2012; Merrills/Robertson, Human Rights in Europe, 4. Auflage 2001; Ehlers, Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten, 4. neu bearbeitete und ergänzte Auflage 2015; Widmaier, Zur Bedeutung der EMRK – insbesondere aus der Sicht der Rechtsprechung des EGMR zu öffentlichen Bediensteten. ZBR 2002, 244 ff.; Meyer-Ladewig (Hrsg.), EMRK Europäische Menschenrechtskonvention Handkommentar, 4. Auflage 2016; Karpenstein/Mayer (Hrsg.) Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten: EMRK (Kommentar), 2. Auflage 2015.
Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: 3, 4, 6, 7
- Trainer/in: Marius Hundt
- Trainer/in: Lisa Wiese
Art der Veranstaltung: Vorlesung
Dozentin: Professorin Dr. Stephanie Schiedermair
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
(Zeit und Ort: Dienstag, 13.00 Uhr –15.00 Uhr, HS 16) --> online
Beginn: 27.10.2020
Teilnehmer*innenkreis: Studierende des Schwerpunktbereiches 4 sowie Studenten des Masterstudiengangs „Recht der Europäischen Integration
Inhalt: Die Vorlesung behandelt die Grundlagen des allgemeinen Völkerrechts. Nach einer Übersicht zur Geschichte werden Begriff, Quellen und Funktionen des Völkerrechts sowie seiner Methoden erläutert. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Völkerrechtssubjekte, das Recht der völkerrechtlichen Verträge, das Völkergewohnheitsrecht, die allgemeinen Rechtsgrundsätze und weitere Quellen des Völkerrechts. Ergänzend wird auch das Verhältnis von Völkerrecht und staatlichem Recht diskutiert. Schließlich ist auch das Recht der diplomatischen und konsularischen Beziehungen sowie Fragen der völkerrechtlichen Verantwortung und ein Exkurs zum Völkerstrafrecht mit einbezogen.
Literatur: wird im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben
Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: 4
- Trainer/in: Marius Hundt
- Trainer/in: Stephanie Schiedermair
- Trainer/in: Lisa Wiese
Art der Veranstaltung: Vorlesung
Dozentin: Prof. Dr. Schiedermair
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort: Der Kurs wird als Blockveranstaltung am Dienstag, den 08.12.2020 von 09.00 - 13.00 Uhr veranstaltet --> online (via Zoom)
Beginn: Mittwoch 28.10.2020 (Vorbesprechung via Zoom)
Teilnehmerkreis: Interessierte Studierende, Studierende des Schwerpunktbereichs 4 sowie des Masterstudiengans „Recht der Europäischen Integration (LL.M.)“
Vorkenntnisse: keine
Inhalt: Die Veranstaltung möchte den Teilnehmenden einen leichteren Zugriff und ein besseres Verständnis für die Entscheidungen internationaler Gerichte und Spruchkörper vermitteln. Zu diesem Zweck werden bekannte Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zusammen mit den Teilnehmenden reflektiert und qualitativ analysiert. Dabei wird durch die Teilnehmenden im Rahmen eines Kurzvortrages jeweils ein Urteil vorgestellt und anschließend diskutiert. Teilnehmende sollen auf diese Weise ihre technischen Fertigkeiten auf dem Gebiet des internationalen Rechts verfeinern und zur selbständigen Urteilsanalyse befähig werden. Die Veranstaltung wird in englischer Sprache gehalten.
Sonstige Hinweise:
Eine Vorbesprechung, bei der auch die zu besprechenden IGH-Urteile vergeben werden, erfolgt am: 28.10.2020, 11.00-12.00 Uhr, online (via Zoom).
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung kann ein englischer Sprachschein (bei Bestehen einer mündlichen Prüfungsleistung durch Halten eines Referats) erworben werden. Studierende, die einen Sprachschein im Rahmen der Veranstaltung erwerben wollen, werden gebeten, sich vorab anzumelden, unter: eurlaw@uni-leipzig.de.
Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: Schwerpunktbereich 4 (Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte)
- Trainer/in: Marius Hundt
- Trainer/in: Stephanie Schiedermair
Im Wintersemester 2020/21 wird Frau Prof. Dr. Stephanie Schiedermair gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler und Herrn Dr. Alexander Schwarz, ein (Prüfungs)Seminar zum Thema „Grundrechtsschutz in Europa“ durchführen.
Das Seminar kann als Zulassungsseminar für jeden Schwerpunktbereich oder als Prüfungsseminar im Schwerpunktbereich 4 (Völkerrecht, Europarecht, Menschenrechte) besucht werden.
Handelt es sich um ein Prüfungsseminar,
hat vorher die Anmeldung zur Schwerpunktprüfung beim Prüfungsamt (Frau Kluge) zu
erfolgen!
Es können Studierende ab dem 4. Semester teilnehmen, die Teilnehmer*innenzahl
ist auf 14 begrenzt. Prüfungskandidat*innen wird ein Vorrang eingeräumt.
Themen:
I. Die mitgliedstaatliche Verfassungsgerichtsbarkeit und die Europäischen Union
1. Die Rolle mitgliedstaatlicher Verfassungsgerichte im Europäischen Grundrechts-verbund (Beispiele etwa Deutschland, Italien, Dänemark)
2. Deutsche Grundrechte und die Durchführung von Unionsrecht (BVerfG, Beschl. v. 6.11.2019, Az. 1 BvR 16/13 [Vergessen I], 1 BvR 276/17 [Vergessen II])
3. Die Integrationsverantwortung und das Einschreiten der Verfassungsorgane gegenüber unionalen Entscheidungsträgern (BVerfGE 146, 216 [Vorlagebeschluss] – PSPP; BVerfG, Urt. v. 5.5.2020, Az. 2 BvR 859/15 – PSPP)
4. Der entfesselte „Anspruch auf Demokratie“ – Die formelle Übertragungskontrolle (BVerfG, Beschl. v. 13.2.2020, Az. 2 BvR 739/17 [Einheitliches Patentgericht])
5. Das entgrenzte geldpolitische Mandat der Europäischen Zentralbank (EuGH, Rs. C-62/19 – Gauweiler/OMT; BVerfGE 134, 288 [Vorlagebeschluss] – Gauweiler/OMT; BVerfGE 142, 123 – Gauweiler/OMT)
II. Unionsverfassungsrecht
6. Die Drittwirkung von Unionsgrundrechten
7. Grundrechte und Grundfreiheiten in der Europäischen Union
8. EuGH und EGMR – der Kampf um die Deutungshoheit europäischer Grundrechte
9. Das Diskriminierungsverbot als Basis europäischen Grundrechtsschutzes
III. Spezifischer Grundrechtsschutz
10. Grundrechtsschutz durch Gerichte in Zeiten der COVID-19-Pandemie
11.Grundrechtsschutz und Europäische Bankenunion (BVerfGE 151, 202 – Bankenunion)
12. Ein Grundrecht auf Barzahlung? – Die zunehmende Zahlungsmittelpluralität im Lichte der Grundrechte
13. Suchmaschinen zwischen Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsverpflichtung
14. Ein subjektives Recht auf Klimaschutz? – Eine Untersuchung de lege lata und de lege ferenda
15. Überwachungsschutz jenseits deutscher Staatsgrenzen? Die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung (BVerfG, Urt. V. 19.05.2020, Az. 1 BvR 2835/17)
Prüfungsseminar:
Bearbeitungszeit: 12 Wochen (coronabedingt), Umfang der
wissenschaftlichen Studienarbeit: 30 Seiten, Vortragszeit: max. 30 Min.
Zulassungsseminar:
Bearbeitungszeit:
13 Wochen (coronabedingt), Umfang der wissenschaftlichen
Arbeit: 20 Seiten, Vortragszeit: 20 Min.
Das Seminar findet im Rahmen einer Blockveranstaltung Anfang Dezember 2020 statt (ggf. coronabedingt als Online-Seminar via Zoom).
Die Anmeldung kann ab sofort bis zum 3. August 2020, 20.00 Uhr (Ausschlussfrist) per Mail an Herrn Dr. Alexander Schwarz alexander.schwarz@uni-leipzig.de erfolgen. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihre Matrikelnummer mit und ob es sich um ein Zulassungsseminar oder Prüfungsseminar handelt. Sie können drei Themenwünsche in absteigender Präferenz benennen. Final erfolgt die Themenvergabe jedoch erst in der Vorbesprechung! Für das Prüfungsseminar hat zusätzlich vorab die Anmeldung zur SPB-Prüfung beim Prüfungsamt (Frau Kluge) zu erfolgen.
Vorbesprechung:
04.08.2020, 12.00 Uhr, via Zoom.
Die
Teilnahme an der Vorbesprechung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme
am Seminar.
Den Link zur Einladung zur Vorbesprechung erhalten Sie am 3. August 2020. Hierfür müssen Sie sich vorab über den Moodle-Kurs zum Seminar anmelden, den Sie unter folgendem Link finden:
https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=27139
Im Anschluss an die Themenzuteilung müssen alle Prüfungskandidat*innen das für die Anmeldung zum Prüfungsseminar erforderliche Formular von Frau Kluge unterschrieben an die Adresse des Lehrstuhls übersenden: Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht, Dr. Alexander Schwarz, Burgstraße 21, 04109 Leipzig.
Wichtig: Die Einschreibung in den Moodle-Kurs ersetzt nicht die Anmeldung bei Herrn Schwarz bzw. beim Prüfungsamt!
- Trainer/in: Marius Hundt
- Trainer/in: Stephanie Schiedermair