Titel der Veranstaltung: Rechtsphilosophie und ökologische Nachhaltigkeit

Art der Veranstaltung: Seminar

Dozent: Prof. Dr. Diethelm Klesczewski

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2 SWS bzw. 5 Leistungspunkte

Zeit und Ort: Termine der Ringvorlesung und Blockseminar Anfang Juli

Teilnehmerkreis: 

- Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften. Anfragen für Details bitte ausschließlich an: rene.engelhorn@uni-leipzig.de

- Studierende der Rechtswissenschaften ab dem 5. Semester (SPB 1), die Teilnhmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Sollte diese Zahl überschritten werden, wird es ein Auswahlverfahren geben. Es sind sowohl Zulassungsseminar- als auch wissenschaftliche Studienarbeiten möglich.

Vorkenntnisse: Die Lehrveranstaltung knüpft zum Teil an den Stoff der Vorlesung „Einführung in das Recht und die Rechtswissenschaft“ und „Rechtsphilosophie der Neuzeit“ an.

Inhalt und Informationen:

Das Seminar ist Bestandteil des Konzepts der Sommerakademie 2022 zum Thema „Recht und ökologische Nachhaltigkeit". Neben einem weiteren Seminar im Sommersemester 2022 wird es ab dem Sommersemester 2021 eine das Thema begleitende Ringvorlesung geben. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Lehrstuhls.

Mögliche Themen für Jurastudierende sind u. a.:

1. Kreatürliche Würde als Rechtsbegriff

2. Umweltgerechtigkeit und Utilitarismus 

4. Umweltgerechtigkeit im Kommunitarismus

5. Übertragung der Theorie der Gerechtigkeit von Rawls auf Fragen des Umweltschutzes

6. Nachhaltigkeit aus der Perspektive der intergenerationellen Gerechtigkeit

7. Die sozial gerechte Verteilung der Lasten der Nachhaltigkeit

8. Entstehung und Stellenwert von Art. 20a GG

9. Nachhaltigkeit im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz

10. Die Implementation von Umweltschutzstandards durch Recht

11. Die Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts

12. Ökologische Aspekte der Anreizregulierung im Energierecht

13. Zur Ethik des Nudging

14. Zur moralphilosophischen Diskussion staatlicher Beeinflussung des Einzelnen zu ökologischer Lebensweise

15. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Nudging

16. Zur Rolle der Zivilgesellschaft bei der Durchsetzung von „climate justice“

 SQ-Themen: Das Nachhaltigkeitsdreieck, Grenzen des Wachstums - Club of Rome, Easterlin-Paradox, Qualitatives Wachstum

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: SPB 1, ggf. auch 2 und 12

Dozent: Prof. Dr. Michael Kahlo/MR Dr. Stefan Sinner

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Blockveranstaltung, Termin und Ort (voraussichtlich Präsenzveranstaltung Ende August 2021 in Leipzig) werden noch bekannt gegeben. Bitte beachten Sie die Aushänge bzw. die Informationen auf dem Schwarzen Brett sowie auf Moodle.

Beginn: Wird noch bekannt gegeben.

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Semester. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt.

Einschreibung: ab 28.01.2021, 9:00 Uhr

Vorkenntnisse: Die Veranstaltung richtet sich an Studierende, die im Schwerpunktbereich 1, 2, 4 oder 6 eine Zulassungs- oder eine wissenschaftliche Studienarbeit anfertigen wollen.

Inhalt: Die Veranstaltung setzt das im Sommersemester 2012 begonnene Projekt fort, Recht und Politik – auch in ihrem Verhältnis zueinander – als prägende Praxisformen des Gemeinschaftslebens in Staat und Gesellschaft zu begreifen und zeitangemessen zu bestimmen. Jürgen Habermas gehört zu denjenigen zeitgenössischen Denkern, die sich bis heute intensiv und mit großer Wirkungsmacht um eine solche Bestimmung bemüht haben. Dabei haben sich seine Bemühungen nicht zuletzt auf die Bedeutung von Sprache und Kommunikation für unsere (Rechts-)Erkenntnis gerichtet und so auch dem Recht seinen Platz im philosophischen Diskurs zurückgegeben. Nicht nur deswegen erscheint die Auseinandersetzung mit seinem Denken über Recht und Politik auch für Juristen aktuell und lohnenswert.

Die Veranstaltung ist zunächst für Jurastudentinnen und -studenten mit besonderem Interesse für die Grundlagen von Recht und Staat gedacht. Daneben ist sie auch für Studierende der Philosophie, der Politikwissenschaften und der Soziologie offen.

Das Seminar – Fortsetzung einer Veranstaltung im Sommersemester 2020, wobei die seinerzeitige Teilnahme keine Voraussetzung für den Besuch der hier angekündigten Veranstaltung ist – wird in Form eines Lektürekurses weitergeführt; dementsprechend werden Textpassagen aus den für das Thema zentralen Arbeiten von Habermas gemeinsam gelesen und interpretiert. Gegenstand der gemeinsamen Lektüre werden insbesondere Auszüge aus den folgenden Arbeiten sein: Moralbewusstsein und kommunikatives Handeln (1983); Nachmetaphysisches Denken (1988/2012); Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats (1992); Zur Verfassung Europas (2011); Auch eine Geschichte der Philosophie (2019).

Literatur: S.o., weiterführende Hinweise werden in der Vorbesprechung gegeben.


 RiBAG Dr. Sebastian Roloff

                                                            Seminar im Arbeitsrecht (Schwerpunktbereich 10) 

Im Sommersemester 2021 werde ich ein

Arbeitsrechtliches Zulassungsseminar

zum Thema

Die zentralen Entscheidungen im Europäischen Arbeitsrecht

veranstalten.                                         

Zur Bearbeitung werden folgende T h e m e n angeboten:

1. Urlaubsrecht - EuGH 6.11.2018 - C-684/16 - [Max Planck]
EuGH 20.1.2009 - C‑350/06 ua. - [Schultz-Hoff ua.]

2.   Arbeitszeit - EuGH 14.5.2019 - C-55/18 - [CCOO]

3.   Diskriminierung wegen der Religion - EuGH 17.4.2018 - C-414/16 - [Egenberger]

4. Diskriminierung wegen des Alters - EuGH 22.11.2005 - C-144/04 - [Mangold]

5. Massenentlassung - EuGH 27.1.2005 - C-188/03 - [Junk]

6.   Altersversorgung und Insolvenz - EuGH 9.9.2020 - C-674/18, C-675/18 -

7. Freizügigkeit - EuGH 23.4.2020  - C-710/18 - [Land Niedersachsen]

8. Entgeltgleichheit - EuGH 15.6.1978 - C-149/77 - [Defrenne]

9. Betriebsübergang - EuGH 27.2.2020 - C-298/18 [Grafe und Pohle]

10. Menschenrechte - EGMR 17.10.2019 - 1874/13 - [Lopez-Ribalda]

11. Europäische Grundrechte - BVerfG 6.11.2019 - 1 BvR 276/17 - und - 1 BvR 16/13 -
[Recht auf Vergessen I und II]
BVerfG 1.12.2020 - 2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18 -

12. Europäische Grundrechte - EuGH 24.9.2020 - C-223/19 - [YS gegen NK]

      BAG 11.11.2020 - 10 AZR 185/20 (A) -

13. Befristungsrecht - EuGH 26.1.2012 - C-586/10 [Kücük]

14. Befristungen an Bühnen - EuGH 25.10.2018 - C-331/17 - [Sciotto]

15. Vorabentscheidungsersuchen - EuGH 29.2.1984 - C-77/83 - [CILFIT].

Studierende können einen Leistungsnachweis nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 PrüfO (Zulassungsseminar) sowie einen Schlüsselqualifikationsschein erwerben.

 

Die Vorbesprechung mit Hinweisen zu den einzelnen Themen und die Vergabe der Themen findet in der ersten März-Woche (2.3.-6.3.2021)  online als ZOOM-Meeting statt. Den genauen Termin und die Einwahldaten geben wir an dieser Stelle demnächt bekannt.

Anmeldung: Interessierte Studierende können sich per E-mail anmelden. Das Anmeldeformular ist auf der Homepage des Lehrstuhls abrufbar oder kann per E-Mail (sekretariatboemke@uni-leipzig.de) angefordert werden.

Ihre Themenwünsche reichen Sie bitte bis spätestens 19.02.2021 per E-Mail (Anmeldeformular) ein.

Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 15 beschränkt.

Das Seminar wird als Blockseminar voraussichtlich im Juni /Juli 2021durchgeführt werden.


 

 


Zum aktuellen Zeitpunkt sind alle Plätze belegt.

Die Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsharmonisierung bietet im Sommersemester 2021 ein rechtshistorisches Seminar zum Thema: „Unter einen Hut? Rechtsentwicklungen im jungen Kaiserreich (1870 – 1877)“ an. 

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Plätze begrenzt. Für Prüfungskandidaten stehen 7 Plätze zur Verfügung, für Zulassungskandidaten zunächst 8. Abhängig von der Vergabe der 7 Plätze für Prüfungskandidaten ist ein Nachrücken möglich. Bei Bedarf kann die Zahl der Plätze für Prüfungskandidaten erhöht werden. Die Einschreibung in diesen Moodle-Kurs ist zugleich die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme am Seminar. Prüfungskandidaten nutzen bitte den Einschreibeschlüssel PSRG2021, Zulassungskandidaten den Einschreibeschlüssel ZSRG2021. Die Platzvergabe erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der Einschreibung. 

Die Vorbesprechung mit Themenvorstellung wird digital in einer BBB-Konferenz im Rahmen dieses Moodle-Kurses am 15.02.2021, um 17:00 Uhr stattfinden. Über die Platzvergabe wird am 14.02.2021 per Moodle-Nachricht informiert.

Folgende Themen stehen zur Bearbeitung: 

1.Die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs vom 16. April 1871*
2.Protektionismus und Außenwirtschaft
3.Die Integration von Elsass-Lothringen in das Reich
4.Militärrecht im frühen Kaiserreich
5.Reichsbeamtenrecht
6.Die Reichsjustizgesetze*
7.Die Gründung des Reichsgerichts
8.Urheberrecht im frühen Kaiserreich *
9.Patentrecht im frühen Kaiserreich*
10.Gründerzeit und Gründerkrise: Aktienrecht im frühen Kaiserreich
11.Bankwesen im frühen Kaiserreich
12.Arbeitsrecht im frühen Kaiserreich *
13.Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871*
14.Die Rechtsstellung der Frau im frühen Kaiserreich
15.Religion und Recht im frühen Kaiserreich*

*Prüfungsthemen, die bei Nichtvergabe auch von Zulassungskandidaten bearbeitet werden können.

Titel der Veranstaltung: Seminar zum Europarecht

Art der Veranstaltung: Seminar

Dozentin: Prof. Dr. Stephanie Schiedermair, Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler, LL.M

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Das Seminar findet im Rahmen einer Blockveranstaltung am 7. und 8. Juli 2021 statt (coronabedingt als Online-Seminar via Zoom). Genauere Uhrzeiten und der Link zur Veranstaltung werden rechtzeitig bekannt gegeben

Beginn: Die Anmeldefrist läuft noch bis 19.02.2021, 20:00 Uhr. Die Vorbesprechung findet daraufhin am Mittwoch, 24.02.2021, 12:00 Uhr via Zoom statt (siehe unten ausführlicher).

Teilnehmer*innenkreis: Studierende ab dem 4. Fachsemester, Studierende des Schwerpunktbereichs 4 (Völkerrecht - Europarecht - Menschenrechte), Studierende des LL.M. Recht der europäischen Integration.

Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Völker- und Europarecht

Literatur: wird im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben

Sonstige Hinweise: Das Seminar kann als Zulassungsseminar für jeden Schwerpunktbereich oder als Prüfungsseminar im Schwerpunktbereich 4 (Völkerrecht, Europarecht, Menschenrechte) besucht werden.

Handelt es sich um ein Prüfungsseminar, hat vorher die Anmeldung zur Schwerpunktprüfung (Prüfungsamt, Frau Kluge) zu erfolgen!
Es können Studierende ab dem 4. Semester teilnehmen, die Teilnehmer*innenzahl ist auf 12 begrenzt. Prüfungskandidat*innen wird ein Vorrang eingeräumt.

Prüfungsseminar: Bearbeitungszeit: 12 Wochen (coronabedingt), Umfang der wissenschaftlichen Studienarbeit: 30 Seiten, Vortragszeit: max. 30 Min.
Zulassungsseminar: Bearbeitungszeit: 13 Wochen (coronabedingt), Umfang der wissenschaftlichen Arbeit: 20 Seiten, Vortragszeit: 20 Min.

Die Anmeldung kann ab sofort bis zum 19. Februar 2021, 20.00 Uhr (Ausschlussfrist) verbindlich per Mail an Herrn Marius Hundt erfolgen: marius.hundt@uni-leipzig.de. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihre Matrikelnummer mit und ob es sich um ein Zulassungsseminar oder Prüfungsseminar handelt. Sie können drei Themenwünsche in absteigender Präferenz benennen. Final erfolgt die Themenvergabe jedoch erst in der Vorbesprechung! Für das Prüfungsseminar hat zusätzlich vorab die Anmeldung zur SPB-Prüfung beim Prüfungsamt (Frau Kluge) zu erfolgen.

Vorbesprechung: 24.02.2021, 12.00 Uhr, via Zoom.
Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar.

Den Link zur Einladung zur Vorbesprechung erhalten Sie am 22. Februar 2021 per Moodle-Benachrichtigung. Hierfür müssen Sie sich bitte vorab hier im Moodle-Kurs zum Seminar anmelden.

Im Anschluss an die Themenzuteilung müssen alle Prüfungskandidat*innen das für die Anmeldung zum Prüfungsseminar erforderliche Formular von Frau Kluge unterschrieben an die Adresse des Lehrstuhls übersenden: Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht, z. Hd. Marius Hundt, Burgstraße 21, 04109 Leipzig.

Wichtig: Die Einschreibung in den Moodle-Kurs ersetzt nicht die Anmeldung bei Herrn Hundt bzw. beim Prüfungsamt!

Themen:

I. Die Europäischen Union und die mitgliedstaatliche Verfassungsgerichtsbarkeit

1. Die Rolle mitgliedstaatlicher Verfassungsgerichte im Europäischen Grundrechtsverbund (Beispiele etwa Deutschland, Italien, Dänemark)

2. Deutsche Grundrechte und die Durchführung von Unionsrecht (BVerfG, Beschl. v. 6.11.2019, Az. 1 BvR 16/13 [Vergessen I], 1 BvR 276/17 [Vergessen II])

3. Die Integrationsverantwortung und das Einschreiten der Verfassungsorgane gegenüber unionalen Entscheidungsträgern (BVerfGE 146, 216 [Vorlagebeschluss] – PSPP; BVerfG, Urt. v. 5.5.2020, Az. 2 BvR 859/15 – PSPP)

4. Der entfesselte „Anspruch auf Demokratie“ – Die formelle Übertragungskontrolle (BVerfG, Beschl. v. 13.2.2020, Az. 2 BvR 739/17 [Einheitliches Patentgericht])

II. Unionsverfassungsrecht

5. Grundrechte und Grundfreiheiten in der Europäischen Union

6. Die Drittwirkung von Unionsgrundrechten

7. EuGH und EGMR – der Kampf um die Deutungshoheit europäischer Grundrechte

8. Das Diskriminierungsverbot als Basis europäischen Grundrechtsschutzes

III. Grundrechtsschutz in spezifischen Bereichen

9. Grundrechtsschutz durch Gerichte in Zeiten der COVID-19-Pandemie

10. Suchmaschinen zwischen Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsverpflichtung

11. Ein subjektives Recht auf Klimaschutz? – Eine Untersuchung de lege lata und de lege ferenda

12. Überwachungsschutz jenseits deutscher Staatsgrenzen? Die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung (BVerfG, Urt. V. 19.05.2020, Az. 1 BvR 2835/17)