Das für alle Studierenden der Rechtswissenschaften ab dem vierten Semester - und nicht etwa nur des Schwerpunktbereichs 2 - konzipierte Kolloquium soll helfen, die Grundkenntnisse des Öffentlichen Rechts zu vertiefen und die Technik der Falllösung (Klausurtechnik) zu verbessern.
„Warum ist ÖRecht so schwer?“ - aus dieser verzweifelten Frage von Studierenden ist das Konzept der Veranstaltung entstanden. Sie beginnt mit dem „warum“ und „wozu“ des Öffentlichen Rechts. Aus dessen spezifischer Funktion ergeben sich Unterschiede zur Prüfungssystematik eines Falles im Zivil- und Strafrecht. Das schauen wir uns genauer an.
In dem Kolloquium werden die Typen einer verwaltungsrechtlichen Klausur durchgemustert, Aufbau und Gliederungspunkte einer genaueren Betrachtung unterzogen und hinterfragt. Dabei werden typische Fehlerquellen und Fehlvorstellungen von Studierenden ausgemerzt, die dem Dozenten aus seiner langjährigen Erfahrung als Prüfer bekannt sind. Nebenbei fließt auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu klausurrelevanten Problemen des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts ein.
Wegen der von den Studierenden als bedrohlich empfundenen Fülle des prüfungsrelevanten Stoffs steht die netzwerkartige Verknüpfung des Wissens durch Herausarbeitung gemeinsamer Strukturen und Vermittlung einer übergreifenden Systematik im Vordergrund. Nicht die Anhäufung von Detailwissen, sondern die Entdeckung des roten Fadens durch die immer wiederkehrenden klassischen Fallkonstellationen des Öffentlichen Rechts ist das Ziel der Veranstaltung.
Angestrebt wird auch der Besuch einer mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts mit klausurmäßiger Aufbereitung des verhandelten Falles. Von den Teilnehmern wird Interesse am Öffentlichen Recht sowie die Bereitschaft zu aktiver Mitarbeit erwartet.Das Kolloquium findet - so die derzeitigen Vorgaben der Universität - als reine Online-Veranstaltung über moodle statt. Weitere Informationen auf der Website des Dozenten: www.ingokraft.de
- Dozent: Kraft Ingo
Dozent: Professor Dr. Elisa Hoven
Anzahl der Semesterwochenstunden: es werden 4 Veranstaltungen angeboten
Zeit und Ort: Dienstag,
20.4. 10-15 Uhr, 27.4. 10-15 Uhr, 4.5. 10-15 Uhr, 11.5. 10-13 Uhr,
über Moodle
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 2. Semester
Vorkenntnisse: keine
Inhalt: Das Tierschutzstrafrecht berührt grundlegende ethische, strafrechtsdogmatische und kriminalpolitische Fragen, die aufgrund einer steigenden Sensibilität für den Umgang mit Tieren und den Konsum tierischer Produkte gesellschaftlich zunehmend an Bedeutung gewinnen. In der Vorlesung „Tierschutzstrafrecht“ erhalten Studierende einen Einblick in die ethischen Grundlagen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Tierhaltung, in die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz sowie in die aktuelle Forschung zur Strafverfolgung von Verstößen im Bereich der Nutztierhaltung. Eine Praktikerin wird über die Realitäten der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung berichten; zudem werden die Studierenden selbst Fallstudien bearbeiten.
In der Vorlesung wird unter anderem folgenden Fragen nachgegangen:
· Wie sieht Tierhaltung in Deutschland aus? Wie sind die rechtlichen Vorgaben?
· Ist Massentierhaltung in Deutschland eigentlich erlaubt?
· Welcher Umgang mit Tieren ist ethisch vertretbar?
· Was sind die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 17 Tierschutzgesetz? Welche Ordnungswidrigkeiten gibt es?
· Warum wird im Tierschutzrecht seit Jahren ein Vollzugsdefizit festgestellt?
· Wie werden Staatsanwaltschaft und Veterinärbehörden auf Tierschutzverstöße aufmerksam?
· Wie laufen die staatsanwaltlichen Ermittlungen im Bereich des Tierschutzstrafrechts ab?
· Sind TierschützerInnen wegen Hausfriedensbruchs strafbar, wenn sie heimlich tierschutzwidrige Zustände in Ställen filmen?
Einheit 1: Rechtslage und ethisches Fundament
Einheit 2: Tierschutzstrafrecht in der Praxis – Gerichtsurteile und Expertengespräch mit einer Amtstierärztin
Einheit 3: Tierschutzstrafrecht in der Praxis – Staatsanwaltschaften im Fokus
Einheit 4: Reaktionen auf die Vollzugsprobleme und Lösungsansätze
Literatur: Hoven/Hahn, Tierschutzstrafrecht - Ein Überblick, JuS 2020, 823–827
Zur Vertiefung:
Historikerin Veronika Settele im Deutschlandfunk über die Geschichte der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2021/02/20/gespraech_mit_veronika_settele_ueber_revolution_im_stall_drk_20210220_1118_46c91247.mp3)
FAZ-Einspruch von Prof. Dr. Elisa Hoven "Tierquälerei als Staatsraison?" (https://medienstrafrecht.jura.uni-leipzig.de/download/0/0/1923179159/21ddc713e4e01cd43728ff28dc0acad6097e59e2/fileadmin/medienstrafrecht.jura.uni-leipzig.de/uploads/Veroeffentlichungen/Hoven_Tierquaelerei_als_Staatsraison.pdf)
Interview mit Prof. Dr. Jens Bülte zum Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht (https://www.tierrechte.de/2018/10/01/interview-mit-prof-jens-buelte-wir-haben-ein-massives-vollzugsdefizit/)
LTO-Artikel zu "Stalleinbrüchen" - OLG bestätigt Freisprüche für Aktivisten (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-naumburg-2rv157-17-tierschuetzer-hausfriedensbruch-freispruch-notstand-bestaetigt/)
Sonstige Hinweise: Eine Prüfung findet nicht statt, und es kann kein SQ-Schein
erworben werden. Einschreibung und weitere Informationen erfolgen über Moodle
- Trainer/in: Hahn Johanna
- Trainer/in: Hoven Elisa
- Trainer/in: Westphal Sabine
Juristenfakultät-Ergänzungs.- und Vertiefungsveranstaltungen- Sommersemester 21
- Trainer/in: Gocha Julius
- Trainer/in: Melhardt Tim
- Trainer/in: Mingramm Johanna
- Trainer/in: Stoesser Marcus
- Trainer/in: Timmel Jakob Caspar
- Trainer/in: Weissberg Romina
Gegenstand des Kolloquiums sind aktuelle sowie grundsätzliche Fragen des sächsischen Verfassungsrechts, die anhand der jüngeren Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen aufbereitet werden.
In diesem Kolloquium übernehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Referate zu den einzelnen Entscheidungen. Durch einen mündlichen Kurzvortrag kann bei regelmäßiger Teilnahme ein Nachweis über juristische Schlüsselqualifikationen i.S.v. § 18 Abs. 3 SächsJAPO erworben werden. Durch die schriftliche Ausarbeitung und den mündlichen Vortrag eines Referats sowie die Verteidigung in der Diskussion kann zudem ein Zulassungsseminarschein für jeden Schwerpunktbereich erworben werden.
Zeit und Ort: Di. 15.00 – 17.00 Uhr, Raum 4.19 (Burgstraße 21)
Beginn: 13.04.2021- Trainer/in: Brey Alexander
- Trainer/in: Eppich Jan
- Trainer/in: Jendro Sophie
- Trainer/in: Spidla Kristyna