Die Vorlesung behandelt die Grundlagen des allgemeinen Völkerrechts. Nach einer Übersicht zur Geschichte werden Begriff, Quellen und Funktionen des Völkerrechts sowie seiner Methoden erläutert. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Völkerrechtssubjekte, das Recht der völkerrechtlichen Verträge, das Völkergewohnheitsrecht, die allgemeinen Rechtsgrundsätze und weitere Quellen des Völkerrechts. Ergänzend wird auch das Verhältnis von Völkerrecht und staatlichem Recht diskutiert. Schließlich ist auch das Recht der diplomatischen und konsularischen Beziehungen sowie Fragen der völkerrechtlichen Verantwortung und ein Exkurs zum Völkerstrafrecht mit einbezogen.

- Trainer DS: Lisa Wiese
- Trainer/in: Rhea Fugel
- Trainer/in: Stephanie Schiedermair
- Trainer/in: Adrian Frederik Schildheuer
Inhalt: Die Veranstaltung gibt einen Überblick über rechtliche Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte auf internationaler und europäischer Ebene und skizziert die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Dabei wird unter anderem auch auf den regionalen Menschenrechtsschutz innerhalb des interamerikanischen und afrikanischen Systems eingegangen. Vertiefender wird das Schutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention und der damit verbundene Rechtsschutz vor dem EGMR behandelt. Sodann werden die ausgewählten materiell-rechtlichen Gewährleistungen der EMRK herausgearbeitet. Dies geschieht zumeist anhand von Fällen und bereits ergangener Rechtsprechung zu den einzelnen Schutzrechten. Abgerundet wird die Übersicht mit einem Vergleich der Gewährleistungen durch die EMRK mit den Grundrechten des Grundgesetzes sowie den EU-Grundrechten.
Literatur: Grabenwarter/Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention, 7. Auflage 2021, 725 S., Verlag: C.H.Beck, ISBN: 978-3-406-75106-6; Karpenstein/Mayer, EMRK - Kommentar, 3 Auflage 2021 960 S., Verlag: C.H.Beck, ISBN: 978-3-406-65861-7; Meyer-Ladewig/Nettesheim/Raumer, EMRK, Handkommentar, 4. Auflage 2017, 858 S., Verlag: Nomos, ISBN 978-3-8487-1076-8.
Beginn: 04.01.2023
Mo., 11.00 – 13.00 Uhr, R. 3.21
Mi., 11.00
– 13.00 Uhr, R. 3.21
Fr.,
09.00 – 11.00 Uhr R. 3.21
- Trainer/in: Edin Sarcevic
Art der Veranstaltung: Fallbearbeitung
Dozent: Prof. Dr. Mattias Wendel
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort: Montag, 15.00 – 17.00 Uhr, HS 15
Beginn: Montag, 10.10.2022
Teilnehmerkreis: Studierende des Schwerpunktbereiches 4 sowie Studierende ab dem vierten Semester
Vorkenntnisse: Vertiefte Kenntnisse im Völker- und Europarecht
Inhalt:
Die Übung vertieft den im SPB4 examensrelevanten Stoff anhand von Übungsfällen auf Examensniveau. Die Übung gliedert sich in zwei Teile.
Im ersten Teil wird der europarechtliche Stoff fallbasiert gefestigt und vertieft. Behandelt werden u.a. folgende Themenbereiche: EU-Grundrechte (Anwendungsbereich und materielle Gewährleistungsinhalte), Grundfreiheiten, Unionsbürgerschaft, allgemeines Freizügigkeitsrecht, allgemeine und besondere Diskriminierungsverbote, freizügigkeitsakzessorischer Gleichbehandlungsanspruch, EU-Kompetenzordnung, institutionelles Recht, Rechtsharmonisierung, unmittelbare Anwendbarkeit, Vorrang und unionsrechtskonforme Auslegung, europäisches Prozessrecht (Vorabentscheidungsverfahren, Vertragsverletzungsverfahren, Nichtigkeitsklage), europäisches Verwaltungsrecht
Im zweiten Teil wird der völkerrechtliche Stoff fallbasiert gefestigt und vertieft. Behandelt werden u.a. folgende Themenbereiche: ius ad bellum (Gewaltverbot, Art. 2(4) UN Charter; Selbstverteidigungsrecht, Art. 51 UN-Charter; nicht-staatliche Akteure „War on Terror“); ius in bello (Anwendbarkeit des Humanitären Völkerrechts, nicht-internationaler bewaffneter Konflikt, Verstöße), Exterritoriale Anwendbarkeit von Menschenrechten; Wiener Diplomatenrechtskonvention (WÜD), self-contained-regime, Auslieferungsverbot, Repressalien, Europäische Grundrechte Charta, Europäischer Haftbefehl; Rechtsquellen des Völkerrechts, Internationale Spionage im Völkerrecht, Prinzip der souveränen Gleichheit (Art. 2 Abs. 1 UN-Charta), Interventionsverbot, Reziprozität, Repressalien; Europäische Menschenrechtskonvention, Individualbeschwerde; Verfahren vor dem IGH, Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Trainer/in: Jonas Grundmann
- Trainer/in: Anna-Katharina Hübers
- Trainer/in: Justus Anton Hussing
- Trainer/in: Lukas Schiele
- Trainer/in: Martina Schmidt
- Trainer/in: Mattias Wendel
Art der Veranstaltung: Vorlesung
Dozent: Prof. Dr. Mattias Wendel
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort: Montag, 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, S 402
Beginn: 10.10.2022
Teilnehmerkreis: Studierende im SPB
Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Europarecht (VL Grundzüge des Europarechts) und im Staatsrecht III
Inhalt: Die Vorlesung richtet sich zuvörderst an Studierende des SPB4, steht aber auch anderen Studierenden und Interessierten offen, die sich vertieft mit Fragen des Europarechts auseinandersetzen möchten. Europarechtliches Grundlagenwissen voraussetzend, vermittelt und vertieft die Vorlesung europarechtliche Inhalte und Zusammenhänge im Bereich des europäischen Verfassungsrechts (Organisationsverfassungsrecht, föderative Verbundstrukturen, Grundrechtsschutz u.a.), des europäischen Prozessrechts sowie im Bereich des europäischen Wirtschaftsrechts (Binnenmarktrecht, Recht der Wirtschafts- und Währungsunion).
Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: SPB4
Sonstige Hinweise: Weitere Hinweise (Veranstaltungsplan, Literaturhinweise, Einführungsvideo etc.) erhalten Sie zu gegebener Zeit über Moodle.
- Trainer/in: Jonas Grundmann
- Trainer/in: Anna-Katharina Hübers
- Trainer/in: Justus Anton Hussing
- Trainer/in: Lukas Schiele
- Trainer/in: Martina Schmidt
- Trainer/in: Mattias Wendel