Den Studierenden wird einen Überblick darüber vermittelt, wie sich Verfassung und Staatsdenken im deutschen, europäischen und angelsächsischen Raum bis zum zwanzigsten Jahrhundert entwickelt und verändert haben. Gegenstand der Vorlesung sind Verfassung und Staat in ihrer rechtlichen Relevanz. Nach einer geschichtlichen Einordung des „Staates“ und der „Verfassung“ werden die Fragen des Staats- und Verfassungsbegriffes, der Staatsform, der Souveränität, der Legitimität und der Abgrenzung von staats- und völkerrechtlichen Staatenverbindungen erläutert. Ergänzend werden die Staats- und die Rechtsstaatslehren diskutiert. Schließlich sind auch die einzelnen Rechtsinstitute und Verfassungsprinzipien des Staatsrechts und des Rechts der Europäischen Integration sowie die ausgewählten Kategorien des Völkerrechts mit einbezogen.
Im Rahmen der Vorlesung besteht die Möglichkeit zum Erwerb des Grundlagenscheines (§§ 15 S. 1 Nr. 1, 16 StudO); die Klausur wird in der 2ten Hälfte des Semesters geschrieben. Die Studierenden müssen sich für die Klausurteilnahme im Almaweb anmelden, damit die Prüfungsergebnisse dort verbucht werden können. Bitte melden Sie sich dringend dort an, wenn Sie die Klausur mitschreiben wollen oder ab, wenn Sie nicht mehr teilnehmen.
Weitere Hinweise
erhalten Sie zu gegebener Zeit über AlmaWeb bzw. Moodle.
- Trainer/in: Sarcevic Edin