Dozentin: Prof. Dr. Dörte Poelzig
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort: Di, 17:00 - 19:00 Uhr, SR 428
Beginn: 16.10.2018

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Semester. Pflichtfach für die Studierenden des Schwerpunktbereichs 5 "Bank- und Kapitalmarktrecht" sowie Katalog-Wahlfach des Schwerpunktbereichs 9 "Unternehmensrecht"

Vorkenntnisse: Hilfreich sind Bankgeschäfte I und II und/oder Kapitalgesellschaftsrecht

Inhalt: Unter den Begriff Kapitalmarktrecht wird die Gesamtheit der Regeln gefasst, die die Ordnung von Kapitalmarkteinrichtungen, die rechtliche Bewältigung von Kapitalmarkttransaktionen und den Anlegerschutz betreffen. Das Kapitalmarktrecht überlagert und ergänzt zunehmend das traditionelle Aktienrecht der börsennotierten Gesellschaften. Zentrale Regelungswerke sind das Wertpapierhandelsgesetz /WpHG), das Börsengesetz und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Veranstaltung behandelt insbesondere Fragen des Marktmissbrauchsrechts (MAR), der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten (§§ 21 ff. WpHG) und der Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen.

Literatur: Buck-Heeb, Kaptialmarktrecht; Grundwald/Schlitt, Einführung in das Kapitalmarktrecht; Langenbucher, Aktien- und Kapitalmarktrecht. Weitere Literatur wird zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben.


Semester: WiSe 2018/19