Kant stellt seine Rechtslehre unter den Anspruch einer Erkenntnis "aus Begriffen". Das heisst, es geht ihm nicht um die Analyse der empirischen Rechtspraxis, sondern um eine Klärung dessen, was es heisst, Rechte zu haben und wie deren Geltungsgrund zu verstehen ist. Der Grund des Rechts ist nach Kant die Freiheit. Diese unterscheidet er in moralische Freiheit und äußere Freiheit. Mit ersterer hat es die Moralphilosophie zu tun, mit letzterer die Rechtslehre. In unserem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, ob und wie beide Seiten der Freiheit miteinander verknüpft sind. Dazu werden wir Auszüge aus Kants moralphilosophischen und rechtsphilosophischen Schriften lesen.

Literatur (zur Anschaffung):
Kant, Grundlegung der Metaphysik der Sitten (versch. Ausgaben).
- Metaphysik der Sitten
- Seminar-Reader (mit Aufsätzen)

Semester: SoSe 2021