Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Dozentin: Prof. Dr. Stephanie Schiedermair

Zeit und Ort: Mittwochs, 9.00 – 11.00 Uhr, HS 2

Beginn: 06.04.2022

Teilnehmerkreis: Studierende des 4. Semesters, Aufbaustudiengänge (Master "Recht der Europäischen Integration")

Vorkenntnisse: Vorkenntnisse im Staatsorganisationsrecht und in Grundrechten

Inhalt: Die wachsende Einbindung Deutschlands in die internationale Rechtsordnung führt zu einer Vielzahl von „Gemengelagen“ internationaler und nationaler Rechtsnormen, die im konkreten Fall zu beachten sind. Daher fordert die SächsJA-PO von allen Studierenden zum einen Kenntnisse der Bezüge des (nationalen) Staats- und Verfassungsrechts zum Völkerrecht. Zum anderen wird zum Pflichtfach „Europarecht in Grundzügen“ ausdrücklich das Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht gezählt, das – wie das Urteil des BVerfG zum Vertrag von Lissabon ausdrücklich gezeigt hat – mit einem schlichten Hinweis auf den Vorrang des Gemeinschaftsrechts nur eindimensional erfasst würde. Vor diesem Hintergrund werden nach einem kurzen Überblick über die Rechtsquellen im Mehrebenensystem die Bezüge und das Verhältnis des nationalen Verfassungsrechts zum Völkerrecht und zum Europarecht – soweit möglich, anhand ausgewählter höchstrichterlicher Judikate – dargestellt und kritisch beleuchtet.

Literatur: wird im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben


Semester: ST 2022