In diesem fachdidaktischen Vertiefungsseminar werden wir die politische Menschenrechtsbildung in den Blick nehmen, um unserem Fach gerecht zu werden. Die Definition der Menschenrechte in der Fachdidaktik ist eine andere als in der allgemeinen Didaktik. Hier sind es die Bezugsdisziplinen unseres Faches, u.a. die Politologie als Analyse politischer Diskurse und die Rechtswissenschaft, die das Verständnis des Gegenstandes "Menschenrechte" prägen werden. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist (positives) Recht ein Oberbegriff für (menschengemachte) Gesetze und damit nicht unabhängig von ihnen und geht ihnen nicht voraus. Zur Veranschaulichung: Die Grundrechte im deutschen Grundgesetz sind als (sehr wichtiges) Gesetz (und nicht als moralphilosophisches Recht) zu verstehen. In der Politologie werden die Menschenrechte als ein Diskurs verstanden. Politische Wertpräferenzen werden debattiert und in der Sprache des Rechts artikuliert. Als Beispiel können Werte auch in Form von „Verboten“ formuliert werden, wie in religiösen Wertekanons. In diesem Diskursverständnis ist der Inhalt der Menschenrechte nicht vorgegeben, er ist auch nicht eindeutig und steht nicht über den menschengemachten Gesetzen oder dem positiven Recht. Die Menschenrechte sind von Menschen gemacht, immanent und Verhandlungsgegenstände. Dieser Diskurs ist offen für (Neu-)Interpretationen, Kämpfe um die Deutungshoheit, neue Rechte etc. Menschenrechte sind selbst ein Politikum, sie herrschen nicht über die Politik. In der allgemeinen Menschenrechtsbildung dagegen werden die Menschenrechte als „universell, unteilbar und unverhandelbar“, das heißt als (vorgegebener) moralphilosophischer Gegenstand betrachtet. In diesem Seminar nehmen wir bewusst Abstand von der allgemeinen Menschenrechtsbildung als fächerübergreifende Schulaufgabe (vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.1980 i.d.F. vom 11.10.2018 zur Menschenrechtsbildung in der Schule). Im Seminar werden wir gemeinsam anhand von Textarbeit, Analyse von Unterrichtsmaterialien und interaktiven Diskussionen überlegen, welche fachdidaktischen Konsequenzen wir aus diesen rechts- und politikwissenschaftlichen Erkenntnissen für den Unterricht ziehen können.
- Trainer/in: Claire Moulin-Doos