Durch das Physikalische Grundpraktikum soll der Inhalt der Experimentalvorlesungen anhand 5 exemplarisch ausgewählter Versuche
angewendet und gefestigt werden.

Dies beinhaltet in einer Präsenzveranstalung die Bedienung von Messgeräten, die Anfertigung von Versuchsprotokollen
sowie die Nutzung von Computern zur grafischen Darstellung und Analyse von Messreihen.

In der derzeitigen Situation ist die Anwesenheit in den Räumen des Grundpraktikums nicht möglich. Es werden stattdessen
den Studierenden für 4 Versuche Messdaten zur Verfügung gestellt, die ausgewertet werden sollen.

Desweiteren stehen Bilder der Versuchsaufbauten zur Verfügung, die mit Erklärungen versehen sind.

Im 5. Experiment können die Studierenden in Heimarbeit einen Versuch aufbauen und mit Hilfe der Sensoren eines
Smartphones Messdaten zur Auswertung aufnehmen.

Es ist jeweils ein Protokoll anzufertigen und den Betreuern zugänglich zu machen. Nach positiver Bewertung aller 5 Versuchsprotokolle
gilt das Physikalische Grundpraktikum als bestanden.


Semester: WT 2020/21