Der Begriff ‚Bürger‘ entspringt etymologisch dem Begriff der ‚Burg‘, die auch ‚Stadt‘ meinen konnte. Bürger zu sein war also eng mit der ‚Bewohnerschaft einer Stadt‘ verbunden. In der Neuzeit und Moderne erhielt ‚Bürgerschaft‘ durch die Zuordnung zum Staat eine andere Bedeutung, die die Teilhabemöglichkeiten neu fasste und ordnete. Dennoch gibt es eine Idee von ‚Bürgerschaft‘, die sich in der Antike ebenso wie in modernen Demokra-tien gehalten hat: das Zusammenspiel von Partizipation und institutionalisiertem Recht, die in einer gesonderten Spannung zueinander stehen. Denn die Partizipation machte und macht immer auch die Hinterfragung und Transformation von Institutionalisierungen möglich.
In dem Seminar soll es vor allem um gegenwärtige Diskussionen über die Erweiterung, Ausdifferenzierung und Transformation des Bürgerschaftsverständnisses gehen. In dem ersten Teil des Seminars werden wir uns verschiedene theoretische Zugriffe auf Bürger*innenschaft erarbeiten. Im zweiten Teil sollen dann mit dieser theoretischen Rahmung selbst gewählte empirische Beispiele (z. B. sanctary cities, Geflüchtetenproteste, transnationale zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse u.ä.) analytisch aufge-schlossen und so eigene kleine Forschungsprojekte entwickelt werden.

Semester: SoSe 2018