Gegenstand der Vorlesung sind die im Besonderen Teil des Schuldrechts geregelten gesetzlichen Schuldverhältnisse und die zum Pflichtstoff gehörenden Tatbestände der Gefährdungshaftung außerhalb des BGB. Die Bedeutung dieser Materie ist erheblich: Das Deliktsrecht, das Bereicherungsrecht und das Recht der GoA sind zentrale Bausteine in der Systemarchitektur des BGB, die in einer Viel-
zahl verschiedener Sachverhaltskonstellationen relevant werden. Entsprechend häufig sieht sich die Praxis mit gesetzlichen Schuldverhältnissen konfrontiert, und auch in Klausuren sind die gesetzlichen Schuldverhältnisse regelmäßig anzutreffen. Besonders eng verbunden sind das Sachenrecht (BGB III) und das Bereicherungsrecht: Die Logik etlicher sachenrechtlicher Konzepte erschließt sich erst, wenn man die bereicherungsrechtlichen Ausgleichsmechanismen kennt.
- Trainer/in: Caterina Böttcher
- Trainer/in: Michael Zwanzger