Gegenstand der Vorlesung sind die im Besonderen Teil des Schuldrechts geregelten  gesetzlichen  Schuldverhältnisse  und  die  zum Pflichtstoff gehörenden Tatbestände der Gefährdungshaftung außerhalb des BGB. Die Bedeutung dieser Materie ist erheblich: Das Deliktsrecht, das Bereicherungsrecht und das Recht der GoA sind zentrale Bausteine in der Systemarchitektur des BGB, die in einer Viel-
zahl  verschiedener  Sachverhaltskonstellationen  relevant  werden.  Entsprechend häufig sieht sich die Praxis mit gesetzlichen Schuldverhältnissen konfrontiert, und auch  in  Klausuren  sind  die  gesetzlichen  Schuldverhältnisse  regelmäßig  anzutreffen. Besonders eng verbunden sind das Sachenrecht (BGB III) und das Bereicherungsrecht:  Die  Logik  etlicher  sachenrechtlicher  Konzepte  erschließt  sich  erst, wenn man die bereicherungsrechtlichen Ausgleichsmechanismen kennt.

Semester: WT 2018/19