In ihrem ersten Teil behandelt die Vorlesung Teile des Wertpapierrechts, die zum zivilrechtlichen Pflichtfachstoff gehören. Die Vorlesung geht vor diesem Hintergrund von den zivilrechtlichen Bezügen und Grundlagen des Wertpapierrechts im BGB aus: §§ 793 ff (Inhaberschuldverschreibung), insbesondere § 808 (Sparbuch) sowie §§ 935 Abs. 2 und 952 BGB. In einem zweiten Teil behandelt die Vorlesung das kapitalmarktrechtliche Wertpapierrecht und damit Stoff aus Schwerpunkt 5 (Pflichtfach) und 9 (Wahlfach). Dazu gehören z.B. die Inhaberschuldverschreibung/Anleihe oder Aktien als Mittel der Kapitalbeschaffung für Staat und Unternehmen und andererseits als Kapitalanlage für die Allgemeinheit. Der Stoff wird weitgehend anhand von Fällen erarbeitet.


Semester: SoSe 2019