Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts und deckt dabei den Pflichtfachstoff gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 SächsJAPO ab. Im Einzelnen hat die Vorlesung zum Gegenstand: das Recht der Kaufleute, die Publizität des Handelsregisters, das Firmenrecht, die Prokura und Handlungsvollmacht, die allgemeinen Vorschriften über Handelsgeschäfte und Handelskauf, die allgemeinen Lehren des Verbandsrechts, das Recht der Personengesellschaften (Errichtung, Vertretung, Geschäftsführung, Haftung, Willensbildung) und das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Errichtung, Vertretung, Geschäftsführung, Kapitalaufbringung und -erhaltung, Willensbildung).

Semester: SoSe 2020