Zeit und Ort der Präsenzveranstaltungen: Do. 13.00 – 15.00, HS 9
Beginn: 09.04.2020
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Semester
Vorkenntnisse: Staatsrecht I und II, Allgemeines Verwaltungsrecht I
Inhalt: Im ersten Teil der Vorlesung wird zunächst ein Überblick über das Recht der öffentlichen Sachen gegeben, das zum Kernbestand des Allgemeinen Verwaltungsrecht gehört. Dabei liegt aus Gründen der Prüfungsrelevanz ein Schwerpunkt auf dem Straßen- und Wegerecht (Gemeingebrauch und Sondernutzung). Ferner wird die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen behandelt. Der zweite Teil behandelt die im Examen geforderten Grundzüge des Staatshaftungsrechts einschließlich der immer wichtiger werdenden unionsrechtlichen Haftungstatbestände.
Ablauf bis zum Beginn der Präsenzveranstaltungen: Die Teilnehmer*innen sollten sich den Vorlesungsstoff zunächst anhand der Gliederung und der Folien, die zum Beginn der Veranstaltung hier eingestellt werden, selbst erarbeiten. Dort finden sich auch ein Zeitplan und Hinweise zur Lektüre. Über Moodle können dann bei Bedarf Fragen gestellt werden.
- Trainer/in: Kurt Faßbender