Das für alle Studierenden der Rechtswissenschaften ab dem vierten Semester - und nicht etwa nur des Schwerpunktbereichs 2 - konzipierte Kolloquium soll helfen, die Grundkenntnisse des Öffentlichen Rechts zu vertiefen und die Technik der Falllösung (Klausurtechnik) zu verbessern.

Warum ist ÖRecht so schwer?“ - aus dieser verzweifelten Frage von Studierenden ist das Konzept der Veranstaltung entstanden. Sie beginnt mit dem „warum“ und „wozu“ des Öffentlichen Rechts, d.h. dessen spezifischer Funktion. Daraus ergeben sich Unterschiede zur Prüfungssystematik eines Fallers im Zivil- und Strafrecht. In dem Kolloquium werden die Typen einer verwaltungsrechtlichen Klausur durchgemustert, Aufbau und Gliederungspunkte einer genaueren Betrachtung unterzogen und hinterfragt. Dabei werden typische Fehlerquellen und Fehlvorstellungen von Studierenden ausgemerzt, die dem Dozenten aus seiner langjährigen Erfahrung als Prüfer bekannt sind. Nebenbei fließt auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu klausurrelevanten Problemen des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts ein.

Wegen der von den Studierenden als bedrohlich empfundenen Fülle des prüfungsrelevanten Stoffs steht die netzwerkartige Verknüpfung des Wissens durch Herausarbeitung gemeinsamer Strukturen und Vermittlung einer übergreifenden Systematik im Vordergrund. Nicht die Anhäufung von Detailwissen, sondern die Entdeckung des roten Fadens durch die immer wiederkehrenden klassischen Fallkonstellationen des Öffentlichen Rechts ist das Ziel der Veranstaltung.

Weitere Informationen unter: www.ingokraft.de

Semester: SoSe 2020