Die Vorlesung behandelt zunächst die Grundfragen des Kreditsicherungsrechts am Beispiel einer typischen Insolvenzsituation, um danach systematisch auf die verschiedenen Sicherungsmittel einzugehen, die zum Pflichtstoff der juristischen Ausbildung gehören: Die Personalsicherheiten (Schwerpunkt: Bürgschaft), den Eigentumsvorbehalt in seinen verschiedenen Ausprägungen, die Treuhandgeschäfte (Sicherungsübereignung, Sicherungszession), die Mobiliarpfandrechte und die Grundpfandrechte (mit Haftungsverband). Besonderes Augenmerk gilt dabei den Kollisionen von Sicherungsrechten, die zum Teil schwierige Rechtsfragen aufwerfen.

Literatur wird in der Vorlesung bekanntgegeben; zum Kurs gibt es Arbeitspapiere mit ausführlichen Erläuterungen.

Es ist beabsichtigt, die Vorlesung als hybride Veranstaltung abzuhalten, sofern dies technisch möglich ist. Alle Teilnehmer werden gebeten, nach der Einschreibung die Frage zu beantworten, ob Sie an hybrider Lehre (eine begrenzte Zahl Präsenzveranstaltungen, im übrigen online-Lehre) teilnehmen wollen, oder ob es ihnen genügt, der Vorlesung durchweg online zu folgen. Diese initiale Abfrage ist wichtig, um für die Vergabe der Präsenzplätze von realistischen Zahlen ausgehen zu können.

Semester: WiSe 2020/21