Die Förderung der Kompetenz der politisch-moralischen Urteilsbildung ist ein erklärtes Ziel des Politikunterrichts. Schüler*innen sollen befähigt werden, ein rationales Urteil zu fällen. Angeregt wird ein solches Urteil häufig durch (Wert-) Konflikte im Alltag. Um aber die Ebene bloßer Meinung oder affektiver Überzeugungen zu überschreiten, ist es notwendig „Inhalte informiert [zu] bearbeite[n] und verantwortlich [zu] bewerte[n]“ (Sibylle Reinhardt, Politik-Didaktik 2012, S. 149).

Die Urteile des BVerfG betreffen häufig problematische Wertentscheidungen, da Grundrechte kollidieren und gegeneinander abgewogen werden müssen. Ausgehend von einer kurzen Einführung in das Rechtssystem der BRD, die Rolle des BVerfG und die Rechtsprechungsanalyse werden themenbezogen konkrete BVerfG-Urteile besprochen und unterschiedliche Möglichkeiten des Einbezugs in die Unterrichtstätigkeit problematisiert. Es wird diskutiert, inwieweit (nicht nur) die Kompetenz der politisch-moralischen Urteilsbildung im Rahmen der Auseinandersetzung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung gefördert werden kann.

Semester: WiSe 2020/21