Titel der Veranstaltung: Seminar zum Europarecht

Art der Veranstaltung: Seminar

Dozentin: Prof. Dr. Stephanie Schiedermair, Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler, LL.M

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Das Seminar findet im Rahmen einer Blockveranstaltung am 7. und 8. Juli 2021 statt (coronabedingt als Online-Seminar via Zoom). Genauere Uhrzeiten und der Link zur Veranstaltung werden rechtzeitig bekannt gegeben

Beginn: Die Anmeldefrist läuft noch bis 19.02.2021, 20:00 Uhr. Die Vorbesprechung findet daraufhin am Mittwoch, 24.02.2021, 12:00 Uhr via Zoom statt (siehe unten ausführlicher).

Teilnehmer*innenkreis: Studierende ab dem 4. Fachsemester, Studierende des Schwerpunktbereichs 4 (Völkerrecht - Europarecht - Menschenrechte), Studierende des LL.M. Recht der europäischen Integration.

Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Völker- und Europarecht

Literatur: wird im Rahmen der Veranstaltung bekannt gegeben

Sonstige Hinweise: Das Seminar kann als Zulassungsseminar für jeden Schwerpunktbereich oder als Prüfungsseminar im Schwerpunktbereich 4 (Völkerrecht, Europarecht, Menschenrechte) besucht werden.

Handelt es sich um ein Prüfungsseminar, hat vorher die Anmeldung zur Schwerpunktprüfung (Prüfungsamt, Frau Kluge) zu erfolgen!
Es können Studierende ab dem 4. Semester teilnehmen, die Teilnehmer*innenzahl ist auf 12 begrenzt. Prüfungskandidat*innen wird ein Vorrang eingeräumt.

Prüfungsseminar: Bearbeitungszeit: 12 Wochen (coronabedingt), Umfang der wissenschaftlichen Studienarbeit: 30 Seiten, Vortragszeit: max. 30 Min.
Zulassungsseminar: Bearbeitungszeit: 13 Wochen (coronabedingt), Umfang der wissenschaftlichen Arbeit: 20 Seiten, Vortragszeit: 20 Min.

Die Anmeldung kann ab sofort bis zum 19. Februar 2021, 20.00 Uhr (Ausschlussfrist) verbindlich per Mail an Herrn Marius Hundt erfolgen: marius.hundt@uni-leipzig.de. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung Ihre Matrikelnummer mit und ob es sich um ein Zulassungsseminar oder Prüfungsseminar handelt. Sie können drei Themenwünsche in absteigender Präferenz benennen. Final erfolgt die Themenvergabe jedoch erst in der Vorbesprechung! Für das Prüfungsseminar hat zusätzlich vorab die Anmeldung zur SPB-Prüfung beim Prüfungsamt (Frau Kluge) zu erfolgen.

Vorbesprechung: 24.02.2021, 12.00 Uhr, via Zoom.
Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar.

Den Link zur Einladung zur Vorbesprechung erhalten Sie am 22. Februar 2021 per Moodle-Benachrichtigung. Hierfür müssen Sie sich bitte vorab hier im Moodle-Kurs zum Seminar anmelden.

Im Anschluss an die Themenzuteilung müssen alle Prüfungskandidat*innen das für die Anmeldung zum Prüfungsseminar erforderliche Formular von Frau Kluge unterschrieben an die Adresse des Lehrstuhls übersenden: Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht, z. Hd. Marius Hundt, Burgstraße 21, 04109 Leipzig.

Wichtig: Die Einschreibung in den Moodle-Kurs ersetzt nicht die Anmeldung bei Herrn Hundt bzw. beim Prüfungsamt!

Themen:

I. Die Europäischen Union und die mitgliedstaatliche Verfassungsgerichtsbarkeit

1. Die Rolle mitgliedstaatlicher Verfassungsgerichte im Europäischen Grundrechtsverbund (Beispiele etwa Deutschland, Italien, Dänemark)

2. Deutsche Grundrechte und die Durchführung von Unionsrecht (BVerfG, Beschl. v. 6.11.2019, Az. 1 BvR 16/13 [Vergessen I], 1 BvR 276/17 [Vergessen II])

3. Die Integrationsverantwortung und das Einschreiten der Verfassungsorgane gegenüber unionalen Entscheidungsträgern (BVerfGE 146, 216 [Vorlagebeschluss] – PSPP; BVerfG, Urt. v. 5.5.2020, Az. 2 BvR 859/15 – PSPP)

4. Der entfesselte „Anspruch auf Demokratie“ – Die formelle Übertragungskontrolle (BVerfG, Beschl. v. 13.2.2020, Az. 2 BvR 739/17 [Einheitliches Patentgericht])

II. Unionsverfassungsrecht

5. Grundrechte und Grundfreiheiten in der Europäischen Union

6. Die Drittwirkung von Unionsgrundrechten

7. EuGH und EGMR – der Kampf um die Deutungshoheit europäischer Grundrechte

8. Das Diskriminierungsverbot als Basis europäischen Grundrechtsschutzes

III. Grundrechtsschutz in spezifischen Bereichen

9. Grundrechtsschutz durch Gerichte in Zeiten der COVID-19-Pandemie

10. Suchmaschinen zwischen Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsverpflichtung

11. Ein subjektives Recht auf Klimaschutz? – Eine Untersuchung de lege lata und de lege ferenda

12. Überwachungsschutz jenseits deutscher Staatsgrenzen? Die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung (BVerfG, Urt. V. 19.05.2020, Az. 1 BvR 2835/17)


Semester: SoSe 2021