„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (…) Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen“ (Art. 21 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GG). Um ihre verfassungsrechtlich normierten Funktionen wahrnehmen zu können, müssen die Parteien sowohl über Personal- als auch über inhaltlich-programmatische und politisch-strategische Fragen (z.B. die Öffnung für neue Koalitionsformate) entscheiden. Bei den innerparteilichen Akteuren wird in der Parteienforschung zwischen party on the ground (Basis mit Mitgliedern), party in central office (Parteiführung) und party in public office (z.B. Parlamentsfraktion und Regierungsmitglieder) differenziert, wobei jedes der drei „Gesichter von Parteien“ eigenen Akteurslogiken folgt, weshalb Konflikte möglich sind. An dieser Stelle setzt das Seminar an, indem es zunächst die Struktur und die Funktionen der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland vorstellt und anschließend anhand von Fallbeispielen innerparteiliche Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse analysiert: Welche Akteure sind an den Prozessen beteiligt? Wie werden Konflikte gelöst? Die empirischen Analysen basieren u.a. auf Inputbeiträgen der Studierenden.

Semester: ST 2024