Dozent: Prof. Dr. Kurt Faßbender
Zeit: Mi., 17.00 – 19.00
Beginn: 14.04.2021
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Semester
Vorkenntnisse: Staatsrecht I und II, Allgemeines Verwaltungsrecht I
Inhalt: Im ersten Teil der Vorlesung wird zunächst ein Überblick über das Recht der öffentlichen Sachen gegeben, das zum Kernbestand des Allgemeinen Verwaltungsrecht gehört. Dabei liegt aus Gründen der Prüfungsrelevanz ein Schwerpunkt auf dem Straßen- und Wegerecht (Gemeingebrauch und Sondernutzung). Ferner wird die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen behandelt. Der zweite Teil behandelt die im Examen geforderten Grundzüge des Staatshaftungsrechts einschließlich der immer wichtiger werdenden unionsrechtlichen Haftungstatbestände.
- Trainer/in: Kurt Faßbender