Titel der Veranstaltung: IT- und Datenschutzrecht de lege ferenda
Art der Veranstaltung: Zulassungseminar
Dozentin: RA Dr. Barbara Sandfuchs
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort:
Vorbesprechung: Mi., 27. Oktober 2021, 16.00 – 17.30 Uhr; vorbehaltlich Verfügbarkeit ist eine Anmeldung auch nach der Vorbesprechung noch möglich; Einwahldaten werden nach Anmeldung via E-Mail verschickt
Blockseminar: Sa. 5. Februar 2022, 10 – 18 Uhr, Burgstr. 21, Raum 4.33
Blockseminar: So. 6. Februar 2022, 10 – 18 Uhr, Burgstr. 21, Raum 4.33
Teilnehmerkreis: Studierende aller Schwerpunktbereiche
Inhalt: Die Bearbeitungszeit beträgt neun Wochen, frei wählbar zwischen 23. Juli 2021 und dem 20. Januar 2022. Der Umfang der Arbeiten beträgt 12 – 15 Seiten. Die Vortragszeit beträgt 20 – 30 Minuten. Bitte melden Sie sich unter Angabe von drei bis fünf Themenwünschen und des gewünschten Bearbeitungsbeginns unter b.sandfuchs@sandfuchs-law.com an.
Folgende Themen stehen zur Bearbeitung (max. 15 Teilnehmer/innen; first come, first serve).
1. Das EuGH-Urteil in Sachen C-311/18 (Schrems II) – wesentliche Inhalte und Konsequenzen
2. Abgrenzung zwischen Verantwortlichen, Gemeinsam Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, insbesondere im Lichte des Entwurfs des Europäischen Datenschutzausschusses für „Guidelines 07/2020 on the concepts of controller and processor in the GDPR“
3. Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO – Überblick über die Voraussetzungen, insbesondere mit Blick auf das EuGH-Urteil C-40/17 (Fashion ID)
4. Handelt es sich bei Cloud Providern immer um Auftragsverarbeiter i.S.v. Art. 28 DSGVO?
5. Vertragliche Haftungsregelungen zwischen verschiedenen an einer Verarbeitung personenbezogener Daten Beteiligten – sinnvolle Regelungsgegenstände und AGB-rechtliche Grenzen?
6. Vertragliche Regelungen zwischen zwei an einer Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligten Verantwortlichen, wenn keine gemeinsame Verantwortlichkeit i.S.v. Art. 26 DSGVO vorliegt – erforderlich und/oder sinnvoll?
7. Ersatzfähigkeit von (i) immateriellen Schäden und (ii) Bagatellschäden nach Art. 82 DSGVO?
8. Das einheitliche Bußgeldkonzept der DSK vom 14. Oktober 2019 – Konsequenzen in der Praxis
9. Öffentliche Warnungen durch Datenschutzbehörden wegen Datenschutzverstößen – Rechtsnatur und Rechtsschutzmöglichkeiten?
10. Vorbeugender Rechtsschutz durch adäquate Technikgestaltung (data protection by design) nach der DSGVO
11. Datenschutzrechtliche Fallstricke beim Unternehmenskauf
12. Datenschutzrechtliche Fallstricke in der Due Dilligence
13. Datenschutzrechtliche Garantien in Unternehmenskaufverträgen
14. Regress bei datenschutzrechtlicher Falschberatung – Fallstricke und sinnvolle Vertragsgestaltungen
15. Fehlende Datenschutzkonformität als Mangel bei IT-Produkten?
16. Zertifizierungsmechanismen nach Art. 42 DSGVO – Anforderungen und Wirkungen
17. Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO – Voraussetzungen und Konkretisierungsbedarf
18. § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG als Rechtfertigungsgrund im Rahmen des § 202a StGB?
19. Datenschutzrechtliche Anforderungen an smart metering
20. Datenschutzrechtliche Anforderungen an internal investigations
21. Die „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ der DSK vom 23. Oktober 2020 – Überblick und Bewertung
22. Nutzen des „Website Evidence Collectors“ des Europäischen Datenschutzbeauftragten?
23. Der Entwurf des Europäischen Datenschutzausschusses für „Guidelines 08/2020 on the targeting of social media users“ – Grundzüge und mögliche praktische Auswirkungen
24. Datenportabilität im Lichte der DSGVO und des Entwurfs der EU Kommission vom 15. Dezember 2020 für ein Gesetz über digitale Märkte (COM(2020)842 final)
25. Der Entwurf der EU Kommission vom 15. Dezember 2020 für ein Gesetz über digitale Dienste (COM(2020)825 final) – ein sinnvoller Vorschlag zur Eindämmung von „Filter Bubbles“?
26. Das Zusammenspiel von Datenschutz- und Kartellrecht – wohin geht die Reise?
27. Anwendbarkeit der kartellrechtlichen Essential Facilities-Doktrin auf personenbezogene Daten
28. Die Verbandsklage im Datenschutzrecht, insbesondere mit Blick auf die EU Verbandsklagerichtlinie (Richtlinie EU 2020/1828)
29. Vorschriften der DSGVO als Marktverhaltensregeln i.S.v. § 3a UWG?
Kurzfristige Themenänderungen vorbehalten
- Trainer/in: Jana Hrach
- Trainer/in: Barbara Sandfuchs