
Die Vorlesung soll Studierende zunächst an die mannigfaltige historische
Entwicklung des islamischen Rechts heranführen, welche im fortlaufenden
Studienverlauf durch weiterführende Lehrangebote aufgefächert werden sollen. Dabei
wird bereits in dieser Einführungsveranstaltung auf Rezeptionshypothesen
islamwissenschaftlicher Forschung eingegangen. Der islamrechtliche
Fachwortschatz wird dabei kontinuierlich eingeübt und erweitert, um in den
anschließenden Kurseinheiten die islamischen Rechtsquellen- und Rechtsmethodenlehre
angemessen kontextualisieren zu können. Darauf aufbauend werden Studierende in
Staats- und Verfassungstheorien eingeführt. In der zweiten Semesterhälfte
werden schließlich straf- und zivilrechtliche Regelungsbereiche beleuchtet, die
in der Seminarveranstaltung des Moduls im Folgesemester vertiefter bearbeitet
werden.
- Trainer/in: Hatem Elliesie