Die Vorlesung soll Studierende zunächst an die mannigfaltige historische Entwicklung des islamischen Rechts heranführen, welche im fortlaufenden Studienverlauf durch weiterführende Lehrangebote aufgefächert werden sollen. Dabei wird bereits in dieser Einführungsveranstaltung auf Rezeptionshypothesen islamwissenschaftlicher Forschung eingegangen. Der islamrechtliche Fachwortschatz wird dabei kontinuierlich eingeübt und erweitert, um in den anschließenden Kurseinheiten die islamischen Rechtsquellen- und Rechtsmethodenlehre angemessen kontextualisieren zu können. Darauf aufbauend werden Studierende in Staats- und Verfassungstheorien eingeführt. In der zweiten Semesterhälfte werden schließlich straf- und zivilrechtliche Regelungsbereiche beleuchtet, die in der Seminarveranstaltung des Moduls im Folgesemester vertiefter bearbeitet werden.

Semester: WiSe 2021/22