Die nicht nur für Studenten des Schwerpunktbereichs Staats- und Kommunalverwaltung konzipierte Wiederholungs- und Vertiefungsvorlesung behandelt in konzentrierter Form die Organisation und das Verfahren der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns. Der Stoff umfasst allgemeines examensrelevantes Grundwissen, denn die Fallfrage verwaltungsrechtlicher Klausuren knüpft traditionell an die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs (Widerspruch, Klage) an. Deshalb gehört im Öffentlichen Recht - anders als im Zivil- und Strafrecht - neben der Bewältigung der materiellen Probleme einer Aufgabenstellung auch die verwaltungsprozessrechtliche Einkleidung der gefundenen Lösung zum obligatori-schen Prüfungsstoff (z.B. Polizeirecht: Zulässigkeit einer Fortsetzungsfest-stel-lungsklage, Baurecht: Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags, vorläufiger Rechtsschutz gemäß § 80a VwGO gegen eine Baugenehmigung). Kernanliegen der Veranstaltung ist die Vermittlung der notwendigen Sicherheit im Umgang mit prozessrechtlichen Fragestellungen in der Fallbearbeitung.

Semester: WiSe 2021/22