Ohne (römische und deutsche) Rechtsgeschichte, ohne Rechtsphilosophie und ohne die Rechtstheorie (also die Grundlagenfächer) wäre die Jurisprudenz keine Wissenschaft und sie verdiente es nicht, an Universitäten gelehrt zu werden. Eine Grundlagenvorlesung (besser mehrere) ist daher eine unerlässliche Veranstaltung für das kritische Denken; ihre Inhalte sind daher auch Gegenstand des Ersten Juristischen Staatsexamens. Die Vorlesung vermittelt Grundkenntnisse darüber, auf welchen Säulen des geltende Recht steht und auf welchen es besser nicht stehen sollte. Die Vorlesung zeigt, dass „deutsches Recht“ immer ein Produkt der Begegnung von Menschen und ihren Vorstellungen über Konfliktlösungsstrategien in Europas jeweiliger Mitte war und ist. Darum geht’s in 14 Stunden: Würfelten die alten Germanen um ihre „Weiber“? - Gimme Canossa, Baby! - Where the hell is Reppichau? - Was gebiert eine Mutterstadt? - Die Universität: Wer hat’s erfunden? - Farewell to the Middle Ages und her mit den spanischen Stiefeln! - Wieso hat Naturrecht nichts mit der Natur zu tun? - Und was hat Mephisto in einer Juravorlesung verloren? - Preußen oder Österreich, das ist hier die Frage! - Der Gipfel der Weisheit: Das BGB! - Sind eigentlich alle Deutschen/Juristen Nazis? - From „Basis“ to „Überbau“ and back.

Semester: WT 2022/23