Titel der Veranstaltung:
Recht für Linguisten (Strafrecht und Öffentliches Recht)
Art
der Veranstaltung: Vorlesung
Dozent:
Daniel Steffens
Anzahl
der Semesterwochenstunden: 2
Zeit
und Ort: Di., 18:00 – 20:00 Uhr (Ort steht noch aus)
Vorkenntnisse: Keine
Inhalt: Die Veranstaltung richtet sich an Studierende der Linguistik und Translatologie und vermittelt Grundkenntnisse auf den Gebieten des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts.
Strafrecht: Nach einer Einleitung in die Grundprinzipien des Strafrechts widmet sich die Veranstaltung zunächst der Systematik des Strafrechts und den Grundzügen der juristischen Arbeitsweise. Darauf aufbauend erhalten die Studierenden einen Überblick über die Grundbegriffe des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (StGB). Orientiert an der juristischen Falllösung werden ausgewählte Straftatbestände des StGB behandelt. Abschließend werden Grundkenntnisse des Strafverfahrens und des Strafprozessrechts erörtert.
Öffentliches Recht: Den Studierenden werden die Grundlagen einzelner Teilgebiete des Öffentlichen Rechts erläutert. Nach einer allgemeinen Einführung beschäftigt sich die Veranstaltung mit den Grundprinzipien des Staatsorganisationsrechts. Anschließend erfolgt eine Behandlung der Grundrechte, deren Systematik am Beispiel ausgewählter Grundrechte thematisiert wird. Weiter beschäftigt sich die Veranstaltung mit Inhalten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, insbesondere dem (sächsischen) Polizeirecht und dem Versammlungsrecht. Abschließend erfolgt ein Überblick über das Europarecht.
Am Ende der Veranstaltung wird eine Abschlussklausur angeboten. Die Klausur setzt sich aus den Inhalten dieser Veranstaltung (Strafrecht und Öffentliches Recht) und der Veranstaltung „Recht für Wirtschaftswissenschaftler und Linguisten“ (Zivilrecht) zusammen.
Literatur: Literaturempfehlungen erfolgen während der Veranstaltung.
Sonstige Hinweise: Als Hilfsmittel wird der (digitale) Zugriff auf ausgewählte Gesetzestexte empfohlen. Für das Strafrecht eignen sich bspw. die Beck-Texte im dtv, „Strafgesetzbuch“ und „Strafprozessordnung“. Im Öffentlichen Recht wird im Vorfeld der einzelnen Veranstaltungen auf die zu behandelnden Gesetze hingewiesen.
- Trainer/in: Daniel Steffens