Nachdem Italien im November 1937 dem deutsch-japanischen Antikominternpakt beigetreten war, erklärten alle drei Länder die Verbreitung der Musik der verbündeten Länder in der Öffentlichkeit zu einer dringenden Aufgabe ihrer Kulturpolitik. Dennoch waren ihre kulturpolitischen Beziehungen von Einigkeit weit entfernt, zumal sie sich militärisch weiterhin mit dem je eigenen Krieg beschäftigten. Die Lehrveranstaltung distanziert sich ganz bewusst von der älteren Auffassung der „Totalität“ einer Diktatur und befasst sich mit der Frage, wie unterschiedlich der realpolitische Konsens der „Achsenmächte“ auf den Musikdiskurs der einzelnen Länder eingewirkt hat. Während sich die vergangene Forschung der NS-Außenpolitik fast ausschließlich auf den deutsch-italienischen Kulturtransfer sowie Kulturchauvinismus beschränkte, wird in dieser Lehrveranstaltung auch die Kulturpolitik Japans in Betracht gezogen. Als erstes beschäftigen wir uns mit der Kulturpolitik des deutschen Nationalsozialismus. Der thematische Schwerpunkt des Seminars liegt jedoch auf der Fragestellung, mit welcher Begründung welche kulturpolitischen Maßnahmen vom italienischen Faschismus und japanischen Kaiserreich ergriffen wurden, um der kulturpolitischen Intervention der deutschen Nationalsozialisten entgegenzusteuern.

Semester: WiSe 2022/23