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Das wöchentlich stattfindende Seminar befasst sich mit sogenannten Ritualrecht (al-ʿibādāt). Zu diesen normierten gottesdienstlichen Handlungen zählen u.a. die rituelle Reinheit (aṭ-ṭahāra), das Fasten (aṣ-ṣaum), das Gebet (aṣ-ṣalāt), die Almosen (az-zakāt), die Wallfahrt (al-ḥaǧǧ) etc. Studierende können sich in der Vorbesprechung ein Themenbereich auswählen und dazu ein Referat vorbereiten. In allen Vorträgen wird ein Rechtsschulen (maḏāhib) übergreifende Betrachtungsweise erwartet. Demgemäß wird in den ersten Wochen der Vorlesungszeit (vor Beginn der Referate) der Fokus auf der Literaturrecherche, deren Auswertung und Präsentation gelegt. Für die dann im wöchentlichen Turnus stattfindenden Diskussionen aller Teilnehmer:innen zu den jeweiligen Themenreferaten sind rechtzeitig Handouts einzureichen. Weitere Informationen werden in der Vorbesprechung mitgeteilt. |
- Trainer/in: Hatem Elliesie