Gegenstand der Vorlesung sind die unions- und verfassungsrechtlichen Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, die Organisation der Wirtschaftsverwaltung, das Subventions- und Beihilferecht, das sog. Wirtschaftsordnungsrecht (v.a. Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht) sowie die Grundzüge des Vergaberechts.

Die Vorlesung ist Pflichtfach im Schwerpunktbereich 2 und Wahlfach in den Schwerpunktbereichen 9 und 12. Mitzubringen sind eine aktuellere Ausgabe des Sartorius I oder der NomosGesetze Öffentliches Recht und eine Gesetzessammlung zum Landesrecht Sachsen, z.B. Musall/Birk/Faßbender, Landesrecht Sachsen, 27. Auflage 2023.

Dozent: Prof. Dr. Kurt Faßbender

Art der Veranstaltung: Vorlesung

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Mittwoch, 09.00 – 11.00 Uhr, HS 15

Beginn: 11.10.2023

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: 9 und 12

Sonstige Hinweise: Die Vorlesung ist Pflichtfach im Schwerpunktbereich 2 und Wahlfach in den Schwerpunktbereichen 9 und 12. Mitzubringen sind eine aktuellere Ausgabe des Sartorius I oder der NomosGesetze Öffentliches Recht und eine Gesetzessammlung zum Landesrecht Sachsen, z.B. Musall/Birk/Faßbender, Landesrecht Sachsen, 27. Auflage 2023.


Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Semester

Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht


Semester: WiSe 2023/24

Die Veranstaltung befasst sich mit den Grundlagen und den übergreifenden Aspekten des Umweltrechts sowie mit dem Klima- und Immissionsschutzrecht. Zu den Grundlagen gehören die Ziele und Prinzipien des Umweltrechts, die Steuerungsinstrumente, das Umweltverfassungsrecht sowie die Einwirkungen des internationalen und europäischen Rechts. Zu den übergreifenden Aspekten gehören v.a. das Recht der Partizipation an umweltrechtlichen Entscheidungen und der Zugang zu Gerichten in Umweltstreitigkeiten sowie das Recht der Umweltprüfungen. Die Grundlagen werden anwendungsbezogen vermittelt. Dabei kommt dem Immissionsschutzrecht eine besondere exemplarische Bedeutung zu.

Art der Veranstaltung: Vorlesung

Dozent: Prof. Dr. Kurt Faßbender

Beginn: 10.10.2023

Zeit und Ort: Dienstag, 16:00 – 18:00, Raum 3.21 in der Burgstr. 21

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Fachsemester

Vorkenntnisse: Staatsrecht I und II, Allgemeines Verwaltungsrecht I (mit VwGO) und II sowie Grundzüge des Europarechts

Semester: WiSe 2023/24

Die Veranstaltung wendet sich an Studierende mit Interesse an einer rechtsgestaltenden und damit vorausschauenden und zukunftsgerichteten Tätigkeit, im Gegensatz zu der den Studierenden bekannten Subsumtion eines in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Sachverhalts unter rechtliche Normen. Bei der Rechtsgestaltung handelt es sich um eine zentrale juristische Fähigkeit, die nicht nur von Notaren und Rechtsanwälten im Vertragsrecht beherrscht werden muss. Diese Fähigkeit spielt außer im Zivilrecht auch im öffentlichen Recht eine erhebliche Rolle, z.B. bei Bauvorhaben oder bei der Schaffung von Rechtsgrundlagen.

In dem ersten Teil der Veranstaltung werden u.a. Aufbau und Form von Verwaltungsakten, Gestaltung und Typologie von öffentlich-rechtlichen Verträgen, insbesondere von Satzungen und Vereinbarungen nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) anhand praktischer Beispiele behandelt. Die Studierenden lernen die rechtsgestaltende Tätigkeit kennen und werden selbst Bescheide, Verträge und Satzungen entwerfen. In einem Rollenspiel sollen die Interessen der Beteiligten bei Vertragsverhandlungen durchgesetzt werden. Hierbei kann eine Bescheinigung über den Besuch einer Lehrveranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen nach § 17 S. 1 SächsJAPO erworben werden.


Semester: WiSe 2023/24

Dozentinnen: Carolin Heinzel und Julia Tschwatschal

Zeit und Ort: Mo, der 09.10. bis Mi, der 25.10., jeweils Montag 15.00 - 17.00 Uhr und Mittwoch 11.00 - 13.00 Uhr; Burgstraße 21, Raum 5.19

Inhalt: Die Veranstaltung dient der Vorbereitung auf die Klausur im Schwerpunktbereich 2 "Staat und Verwaltung: Umwelt - Wirtschaft - Bauen" und wird die gemeinsame Besprechung von Originalklausuren sowie eine Probeklausur zum Gegenstand haben.

Vorkenntnisse: Der Kurs ist explizit darauf angelegt, auf die Schwerpunktbereichsklausur vorzubereiten. Die Vorkenntnisse aus den Schwerpunktveranstaltungen sind also Voraussetzungen, um den Fällen optimal folgen zu können.


Semester: WiSe 2023/24