Dozent: Wiss. Mit. Adrian Schildheuer

Zeit und Ort:
Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr, HS 13

Beginn: 04.04.2024

Teilnehmerkreis: Studierende des Schwerpunktbereichs 4 sowie der Aufbaustudiengänge (etwa Master "Recht der Europäischen Integration")

Vorkenntnisse: Völkerrecht I

Inhalt: Der Lehrveranstaltung liegt der Befund zugrunde, dass sich das Völkerecht im 20. Jahrhundert zunehmend zu einem Recht der Kooperation entwickelt hat. Die zwischenstaatliche Kooperation manifestiert sich vor allem in der Form der institutionalisierten Zusammenarbeit in internationalen Organisationen. Von dieser Entwicklung ausgehend beschäftigt sich die Vorlesung mit dem allgemeinen Recht der internationalen Organisationen. In der Vorlesung soll auf Fragen der generellen Aufgaben, des Aufbaus und der Wirkweise internationaler Organisationen sowie damit zusammenhängende Rechtsfragen eingegangen werden. Hinsichtlich der Aufgaben und der Mechanismen internationaler Organisationen wird vertiefend auf die Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen und den Menschenrechtsschutz im Rahmen des Europarates eingegangen.

Literatur: Ruffert/Walter, Institutionalisiertes Völkerrecht, 2. Auflage, 2015; Klabbers, An Introduction to International Organizations Law, 4. Auflage, 2022


Semester: SoSe 2024

In der Veranstaltung werden aktuelle Fälle der Schwerpunktausbildung im Völker- und Europarecht vertieft behandelt. Sie dient damit insbesondere der Examensvorbereitung im Schwerpunktbereich 4 (Völkerrecht - Europarecht - Menschenrechte). 

Anhand der Fallübungen sollen Studierende des Schwerpunktbereiches auf typische Klausurkonstellationen in diesen Rechtsgebieten vorbereitet werden.

Die Übung beginnt ab Dienstag, 16.4.2024 in Raum 5.30 in der Burgstraße 21

Semester: SoSe 2024

The majority of people on our planet cannot rely on effective human rights protection within their national legal system. Hence, all the more important is the question of whether  those gaps can be filled by international human rights. Over time, through a network of conventions, customary law and declarations, the international community has created an elaborate system of international human rights. The aim of the English lecture is to assess what kind of human rights practice will be important in the future.

Accordingly, we will look at the the historical development and the role of human rights in international politics and diplomacy, as well as the institutions and mechanisms on a global and regional level for their enforcement. In doing so, we will not only revise fundamental concepts of general public international law and review them in the context of international human rights. We shall also analyse and debate how international human rights operate in specific contexts and key areas such as armed conflict, climate change, multinational corporations, trade policy, the "war on terror" and poverty. In the end, students should be able to critically assess the effectiveness of the international human rights system.

This lecture will be held in English and shall take place on Wednesdays, 15-17 @ 5.30, Burgstraße 21, Leipzig.

The lecture is admitted as an elective (Wahlfach) in SPB 4 (European and and International Law). A language certificate may also be acquired.

In case of questions, feel free to contact me under nils.seidel@uni-leipzig.de.

Semester: SoSe 2024

Titel der Veranstaltung: Europäisches Migrationsrecht

Art der Veranstaltung: Vorlesung

Dozent: Prof. Dr. Mattias Wendel

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2 SWS

Beginn: 8. April 2024

Zeit, Ort, Ablauf: Montag, 11:00 – 13:00 Uhr, Burgstr. 21, Raum 5.30

Nähere Informationen zum Ablauf erhalten Sie auf Moodle.

Moodle-Link: https://moodle2.uni-leipzig.de/course/view.php?id=47469

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Semester, insbesondere Studierende des Schwerpunktes 4 (Wahlfach) sowie alle am Migrations- und Europarecht Interessierten

Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Europa- und Völkerrecht

Inhalt: Migration ist eines der großen Themen unserer Zeit. Dementsprechend ist auch das Migrationsrecht in jüngerer Zeit verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Regelmäßig zu kurz kommt dabei, dass das moderne Migrationsrecht keineswegs mehr primär aus dem nationalen Verfassungs- und Verwaltungsrecht hervorgeht, sondern in ganz entscheidendem Maße durch das Europarecht geprägt ist. Die Vorlesung nimmt dies zum Anlass, die europäische Dimension des Migrationsrechts in den Fokus zu rücken. In systematischer Weise werden die Grundzüge des europäischen Freizügigkeits-, Einwanderungs-, Grenz- und Asylrechts erörtert und zudem übergreifende Besonderheiten des europäischen Migrationsrechts herausgearbeitet. Dabei geht es neben den zentralen europäischen Gesetzeswerken auch um Fragen des europäischen Grund- und Menschenrechtsschutzes sowie um die Aufarbeitung der mittlerweile zahlreichen migrationsrechtlichen EuGH-Rechtsprechung. Ausgewählte Leitentscheidungen werden anhand eines Readers analysiert und eingeordnet. Zudem dienen ergänzende, in die Vorlesung integrierte Fallbearbeitungen der Verfestigung des Stoffes sowie der praktischen Übung. Die zum Verständnis der Materie notwendigen Querbezüge zum Völkerrecht sowie zum deutschen (und z.T. auch ausländischen) Verfassungs- und Verwaltungsrecht werden stets hergestellt, auch wenn diese Rechtsmaterien selbst nicht den Schwerpunkt der Betrachtung bilden werden. Die Vorlesung erschöpft sich nicht in reiner Wissensvermittlung, sondern möchte die Studierenden zu aktiver Teilnahme und eigenständigem Denken ermutigen und, darauf aufbauend, zu einem differenzierten Umgang mit einer rechtlich schwierigen, aber hoch interessanten und relevanten Materie befähigen. Sie richtet sich insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaft im Schwerpunktbereich 4 (Wahlfach), steht aber allen anderen Studierenden offen, die sich spezifisch mit der europäischen Dimension des Migrationsrechts auseinandersetzen möchten.

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche:




Semester: SoSe 2024