Die Vorlesung behandelt die Grundlagen des allgemeinen Völkerrechts. Nach einer Übersicht zur Geschichte werden Begriff, Quellen und Funktionen des Völkerrechts sowie seiner Methoden erläutert. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Völkerrechtssubjekte, das Recht der völkerrechtlichen Verträge, das Völkergewohnheitsrecht, die allgemeinen Rechtsgrundsätze und weitere Quellen des Völkerrechts.

Das Recht der diplomatischen und konsularischen Beziehungen sowie Fragen der völkerrechtlichen Verantwortung und ein Exkurs zum Völkerstrafrecht werden auch mit einbezogen.

Ergänzend wird auch das Verhältnis von Völkerrecht und staatlichem Recht diskutiert. 


Semester: WiSe 2024/25

AG Leitentscheidungen und Fallübung zur Vorlesung "Grundzüge des Europarechts"

Dozenten: Lea Dirksen, Noah Seyller

Art der Veranstaltung: AG

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Mittwoch, 15:00-17:00 Uhr,  HS 10

Beginn: 

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 3. Fachsemester (Grundstudium), die die Vorlesung "Grundzüge des Europarechts" besuchen

Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Verfassungsrecht (Staatsrecht I und II)

 

Inhalt: Die Veranstaltung stellt eine Ergänzung zu der von Herrn Prof. Dr. Mattias Wendel geleiteten Vorlesung "Grundzüge des Europarechts" dar. Sie dient insoweit der Anwendung und Vertiefung des in der Vorlesung vermittelten Wissens. Schwerpunktmäßig werden dabei die Grundprinzipien sowie die Grundfreiheiten und Grundrechte anhand von Fallbeispielen und Leitentscheidungen des EuGH behandelt. 

 

Semester: WiSe 2024/25