Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Semester Vorkenntnisse: Hilfreich sind Bankgeschäfte I und II und/oder Kapitalgesellschaftsrecht Inhalt: Unter dem Begriff Kapitalmarktrecht wird die Gesamtheit der Grundsätze und Normen verstanden, die sich mit dem öffentlichen Vertrieb und Umlauf von Finanzinstrumenten befassen, um den Schutz der Kapitalanleger und den Funktionsschutz von Kapitalmarkt und Wirtschaft zu gewährleisten. Das Kapitalmarktrecht überlagert und ergänzt zunehmend das traditionelle Aktienrecht der börsennotierten Gesellschaften. Zentrale Regelungswerke sind das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) sowie das Börsengesetz (BörsG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Veranstaltung behandelt das Recht der Finanzinstrumente, das Recht der Börse, Regeln am Primärmarkt (Prospektpflichten und Prospekthaftung), Regeln am Sekundärmarkt (Insiderhandel, Marktmanipulation, Leerverkäufe, Ad-hoc- und Beteiligungspublizität), das Recht der Finanzintermediäre (Wertpapierdienstleistungsunternehmen) sowie das Recht der Informationsintermediäre (Finanzanalysten und Ratingagenturen) sowie die Durchsetzung des Kapitalmarktrechts. Literatur: wird in der Vorlesung bekannt gegeben Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: Pflichtfach des Schwerpunktbereichs „Bank- und Kapitalmarktrecht“ (SPB 5) sowie Katalog-Wahlfach der Schwerpunktbereiche „Unternehmensrecht“ (SPB 9) und „Wettbewerbsrecht und Energierecht“ (SPB 12)

Semester: SoSe 2025
Semester: SoSe 2025