Vorlesung: Investmentrecht
Zeit:
Ort:
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Semester mit Schwerpunktbereich 5 (Bank- und Kapitalmarktrecht) und Schwerpunktbereich 9 (Unternehmensrecht)
Vorkenntnisse: BGB I-III sowie (nicht zwingend) Kapitalmarktrecht und Einführung ins Handels- und Gesellschaftsrecht
Inhalt: Inhalt der Vorlesung sind die Grundzüge des Investmentrechts (Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften; Verwahrstellen; Verhaltens- und Organisationspflichten; Arten von Investmentvermögen; Vertriebsvorschriften; Haftung)
Literatur: Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 12. Aufl., 2022; Raab, Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes, 2018
- Trainer/in: Faber Lilly
- Trainer/in: Gocha Julius
- Trainer/in: Kallenbach Philip
- Trainer/in: Reichel Lorenz
- Trainer/in: Stößer Marcus
Vorlesung: Praxis des Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrechts
Dozent:
RA Prof. Dr. Alexander Burger
Zeit:
- am
- von
Ort:
- Burgstr.
Teilnehmerkreis:
Studierende ab dem 5. Semester mit Schwerpunktbereich 5 und 9
Vorkenntnisse:
BGB I, II und III, Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht
Inhalt:
Die Vorlesung bietet eine Einführung in die Praxis des Kapitalmarktrechts und dient gleichzeitig als Ergänzung und Vertiefung für die Vorlesung Kapitalmarktrecht. Vorkenntnisse des Kapitalmarktrechts werden nicht vorausgesetzt.
Sonstige Hinweise:
Die Veranstaltung ist Wahlfach kraft Anzeige und Bekanntmachung (§ 26 Abs. 6 StudO) im Schwerpunktbereich 5 (Bank- und Kapitalmarktrecht). Die Veranstaltung erfolgt daher ausschließlich in Präsenz.
- Trainer/in: Faber Lilly
- Trainer/in: Gocha Julius
- Trainer/in: Kallenbach Philip
- Trainer/in: Reichel Lorenz
- Trainer/in: Stößer Marcus
Vorlesung: Aktuelle Rechtsprechung im Bank- und Kapitalmarktrecht
Dozent:
RA Professor Dr. Hervé Edelmann
Zeit:
- am
- jeweils
Ort:
- Burgstr.
Teilnehmerkreis:
Studierende ab dem 5. Fachsemester mit Schwerpunktbereich 5 (Bank- und Kapitalmarktrecht)
Vorkenntnisse:
BGB I–III, Bankrecht I
Inhalt:
Die Vorlesung dient der Vertiefung der in der Vorlesung Bankrecht I vermittelten bankrechtlichen Grundkenntnisse. Gegenstände sind z.B. das Aufsichtsrecht (Vertiefung). das Treuhandkonto, SCHUFA und Bankauskunft, Darlehens-recht einschl. Verbraucherdarlehen, Passivgeschäft einschl. Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, Effekten- und Finanzkommissionsgeschäft, die Wertpapierverwahrung sowie das Ombudsmannverfahren.
- Trainer/in: Faber Lilly
- Trainer/in: Gocha Julius
- Trainer/in: Kallenbach Philip
- Trainer/in: Reichel Lorenz
- Trainer/in: Stößer Marcus
Vorlesung: Recht der Bankgeschäfte I
Dozent: Prof. Dr. Haertlein
Zeit und Ort:
Teilnehmerkreis:
Studierende ab dem 5. Semester mit SPB 5 (Bank-und Kapitalmarktrecht) und SPB 9 (Unternehmensrecht).
Vorkenntnisse: BGB I–III
Inhalt:
Die Vorlesung dient dem Erwerb bankrechtlicher Grundkenntnisse. Sie führt in das Bankrecht und seine Rechtsgrundlagen ein. Gegenstand der Vorlesung sind die Grundzüge des Aufsichtsrechts, des Aktivgeschäfts (Darlehensrecht einschließlich Verbraucherdarlehen und Immobilienfinanzierung), des Einlagengeschäfts, der Anlage-und Vermögensberatung der Finanzdienstleistungsinstitute und anderer Berater und etwaiger Schadensersatzansprüche bei Falschberatung. Ferner werden das Recht des Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte etc.) sowie das Effekten-und Finanzkommissionsgeschäft, die Wertpapierverwahrung und das Ombudsmannverfahren behandelt.
Literatur: Literaturhinweise werden in der Vorlesung bekanntgegeben.
- Trainer/in: Faber Lilly
- Trainer/in: Gocha Julius
- Trainer/in: Kallenbach Philip
- Trainer/in: Reichel Lorenz
- Trainer/in: Stößer Marcus