Die Veranstaltung wendet sich an Studenten mit Interesse an einer rechtsgestaltenden und damit vorausschauenden und zukunftsgerichteten Tätigkeit, im Gegensatz zu der den Studierenden bekannten juristischen Bewertung eines in der Vergangenheit liegenden, abgeschlossenen Sachverhalts. Bei der Rechtsgestaltung handelt es sich um eine zentrale juristische Fähigkeit, die nicht nur von Notaren und Rechtsanwälten im Vertragsrecht beherrscht werden muss. Diese Fähigkeit spielt außer im Zivilrecht auch im öffentlichen Recht eine erhebliche Rolle, z.B. bei der Abfassung von Verwaltungsakten, der Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge oder bei der Schaffung von Rechtsgrundlagen. 

In der Veranstaltung werden u.a. Aufbau und Form von Verwaltungsakten und die Gestaltung und Typologie von öffentlich-rechtlichen Verträgen, insbesondere von Satzungen und Vereinbarungen nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG), anhand praktischer Beispiele behandelt. Die Studierenden lernen die rechtsgestaltende Tätigkeit kennen und werden selbst Bescheide, Verträge und Satzungen entwerfen. In einem Rollenspiel sollen die Interessen der Beteiligten bei Vertragsverhandlungen durchgesetzt werden. Hierbei kann eine Bescheinigung über den Besuch einer Lehrveranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen nach § 17 S. 1 SächsJAPO erworben werden.

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende mit Kenntnissen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts.

Semester: WT 2025/26