Medienrecht II richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 7 "Medienrecht" sowie an alle, die mehr über die rechtlichen Grenzen öffentlicher Äußerungen erfahren wollen. 

Die Veranstaltung beginnt am 6. April. Solange der Kurs nicht als Präsenzveranstaltung jeweils mittwochs von 15 - 17 Uhr im SR 102 stattfinden kann, werden Audiovorträge nebst begleitenden Charts zu den jeweiligen Terminen zur Verfügung gestellt.

Inhalt: Grundzüge des Äußerungsrechts in klassischen und digitalen Medien; Zulässigkeit von Veröffentlichungen insbesondere in relevanten Fallgruppen: Negative Tatsachenbehauptung, kritisches Werturteil, Bildveröffentlichung, Berichterstattung über Straftaten, Unternehmensberichterstattung. Anforderungen an die Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten, ausgewählte Werbeschranken. Einfachgesetzliche Schranken und Einfluss der Grundrechte des GG, der EMRK und der EU-Grundrechtecharta. Zivilgesetzliche Ansprüche und deren Durchsetzung: Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz, Gegendarstellung. Inhaltshaftung entlang der Verbreiterkette mit medienspezifischer Differenzierung. Datenschutzrecht, Medienprivileg und Äußerungsfreiheit.

Semester: ST 2020