Titel der Veranstaltung: Ordnungswidrigkeitenrecht
Art der Veranstaltung: Vorlesung
Dozent: Prof. Dr. D. Klesczewski
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort: Di, 11-13 Uhr, HS SR 126
Beginn: 07.04.2020
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Semester
Vorkenntnisse: Die Lehrveranstaltung setzt den Besuch von der Vorlesungen Strafrecht I und Strafprozessrecht voraus.
Inhalt: Das Recht der Ordnungswidrigkeiten hat große praktische Bedeutung, wie sich insbesondere an den geradezu alltäglich vorkommenden Verkehrsverstößen zeigt. Die Vorlesung behandelt die allgemeinen Lehren der Ordnungswidrigkeit. Zu Beginn wird die Ordnungswidrigkeit von der Straftat abgrenzt und sodann ein Einblick in die geschichtliche Entwicklung dieser Rechtsmaterie gegeben. Auf dieser Basis werden die Besonderheiten des Gesetzlichkeitsprinzips und die Grundlagen der Ahndung entwickelt, die teilweise gegenüber dem Strafrecht eigene Wege gehen (wie es sich z. B. am § 14 OWiG zeigt). Abschließend werden die Rechtsfolgen der Ordnungswidrigkeit dargestellt. Die Lehrveranstaltung nimmt folgenden Verlauf.
7. 4. 2020 Einführung
14. 4. 2020 Das Gesetzlichkeitsprinzip im Ordnungswidrigkeitenrecht
21. 4. 2020 Der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit, Teil 1
28. 4. 2020 Der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit, Teil 2
5. 5. 2020 Rechtfertigungsgründe, Teil 1
12. 5. 2020 Rechtfertigungsgründe, Teil 2
19. 5. 2020 Vorwerfbarkeit
26. 5. 2020 Die Beteiligung an der Ordnungswidrigkeit, Teil 1
2. 6. 2020 Die Beteiligung an der Ordnungswidrigkeit, Teil 2
9. 6. 2020 Die Rechtsfolgen, insbes. Geldbuße, Einziehung
16. 6. 2020 Handeln für andere, Aufsichtspflichtverletzung, Verbandsgeldbuße
23. 6. 2020 Einführung in das Bußgeldverfahren
30. 6. 2020 Das Bußgeldverfahren bis zum Zwischenverfahren
7. 7. 2020 Das gerichtliche Bußgeldverfahren
14. 7. 2020 Das Verhältnis zwischen Straf- und Bußgeldverfahren
Literatur: D. Klesczewski, Ordnungswidrigkeitenrecht, 2. Aufl., 2016
- Trainer/in: Diethelm Klesczewski