Das Revisionsrecht ist Pflichtfach im Schwerpunktbereich Kriminalwissenschaften.
Das
Revisionsrecht ist die „Königsdisziplin“ des Strafverfahrensrechts. Die
Revision ist ein nicht ganz einfach zu verstehendes Rechtsmittel im
Strafprozess, das ganz eigenen Regeln folgt und wesentlich durch die
höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmt wird. Es ist das einzige
Rechtsmittel in Fällen der Schwerkriminalität und deshalb für die Justizpraxis
besonders wichtig. Für das praktische Arbeiten in der Strafjustiz, aber auch
für das theoretische Verständnis von BGH-Entscheidungen, sind Grundkenntnisse
im Revisionsrecht erforderlich. In der Vorlesung werden die allgemeinen
Vorschriften über Rechtsmittel erläutert, anschließend das Rechtsmittel der
Revision. Anhand von Fällen wird zur Vorbereitung der
Schwerpunktbereichsklausur auch die Bearbeitung von Revisionsfällen geübt. Der
Besuch einer Revisionshauptverhandlung bei einem der Leipziger Strafsenate des
BGH ist geplant.
- Trainer/in: Andreas Mosbacher
- Trainer/in: Nikola Schurig
Semester: ST 2021