Titel der Veranstaltung: Strafrechtliche Sanktionen

Art der Veranstaltung: Pflichtveranstaltung im SPB 6

Dozent: Prof. Dr. D. Klesczewski

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Donnerstag, 19.00 – 21.00 Uhr, HS 3

Die Lehrveranstaltung wird wegen der Entwicklung der Coronazahlen komplett auf digitalen  Betrieb umgestellt. Termine und Uhrzeiten der Lehrveranstaltung bleiben unverändert.

Die Beschränkung der Hörerzahl ist aufgehoben. Sie haben bis zum  02.11.2020 Zeit, sich in die Vorlesung einzuschreiben.

Beginn: 26.10.2020

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 4. Semester, die den SPB 6 gewählt haben.

Vorkenntnisse: Die Lehrveranstaltung knüpft an die Vorlesung Strafrecht I und II an.

Inhalt: Wichtiger als der Schuldspruch ist für den Angeklagten häufig, welche Strafe er bekommt. Dementsprechend hat sich die Dogmatik der Rechtsfolgen der Tat mittlerweile zu einem eigenem Fachgebiet entwickelt. Neben Strafen kennt das Gesetz in den §§ 38 ff. StGB auch Nebenfolgen, Maßregeln und sonstige Maßnahmen. Die Vorlesung stellt das Sanktionensystem des Strafgesetzbuches dar und geht dabei vor allem auf die beiden Hauptstrafen und die Strafzumessung ein.

- Einführung: Überblick über das Sanktionensystem, Straftheorien

- Die Freiheitsstrafe

- Die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung

- Die Reststrafenaussetzung

- Die Geldstrafe

- Die Strafzumessung, Teil 1

- Die Strafzumessung, Teil 2

- Die Gesamtstrafenbildung

- Nebenstrafen und Nebenfolgen

- Die Maßregeln der Besserung und Sicherung-Überblick 

- Die Sicherungsverwahrung

- Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

- Die Einziehung

- Die Gesamtabstimmung des Urteilsspruchs

 

Material wird in einem Moodle-Kurs eingestellt.

 

Literatur: M. Köhler, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 1997;

                 Kett-Straub/Kudlich, Strafrechtliche Sanktionen, 2017

 

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: SPB 6


Semester: WT 2020/21