Die Veranstaltung befasst sich mit den Grundlagen und den übergreifenden Aspekten des Umweltrechts sowie mit dem Klima- und Immissionsschutzrecht. Zu den Grundlagen gehören die Ziele und Prinzipien des Umweltrechts, die Steuerungsinstrumente, das Umweltverfassungsrecht sowie die Einwirkungen des internationalen und europäischen Rechts. Zu den übergreifenden Aspekten gehören das Umweltinformationsrecht, das Recht der Partizipation an umweltrechtlichen Entscheidungen und des Zugangs zu Gerichten in Umweltstreitigkeiten sowie das Recht der Umweltprüfungen. Die Grundlagen werden anwendungsbezogen vermittelt. Dabei kommt dem Immissionsschutzrecht eine besondere exemplarische Bedeutung zu.
Die Vorlesung im Pflichtfach im Schwerpunktbereich 2.
Benötigt werden eine aktuelle Ausgabe des Sartorius I und eine
Gesetzessammlung zum Landesrecht Sachsen.
Dozent: Prof. Dr. Kurt Faßbender
Zeit und Ort: Mittwoch, 9.00 – 11.00 Uhr, SR 426
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Beginn: 28.10.2020
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Fachsemester
Vorkenntnisse: Staatsrecht I und II, Allgemeines Verwaltungsrecht I (mit VwGO) und II sowie Grundzüge des EuroparechtsLiteraturhinweise: Schlacke, Umweltrecht, 7. Aufl. 2019; Kahl/Gärditz, Umweltrecht, 11. Aufl. 2019.
- Trainer/in: Kurt Faßbender