Die Veranstaltung befasst sich mit den Grundlagen und den übergreifenden Aspekten des Umweltrechts sowie mit dem Klima- und Immissionsschutzrecht. Zu den Grundlagen gehören die Ziele und Prinzipien des Umweltrechts, die Steuerungsinstrumente, das Umweltverfassungsrecht sowie die Einwirkungen des internationalen und europäischen Rechts. Zu den übergreifenden Aspekten gehören das Umweltinformationsrecht, das Recht der Partizipation an umweltrechtlichen Entscheidungen und des Zugangs zu Gerichten in Umweltstreitigkeiten sowie das Recht der Umweltprüfungen. Die Grundlagen werden anwendungsbezogen vermittelt. Dabei kommt dem Immissionsschutzrecht eine besondere exemplarische Bedeutung zu.

Die Vorlesung im Pflichtfach im Schwerpunktbereich 2.

Benötigt werden eine aktuelle Ausgabe des Sartorius I und eine Gesetzessammlung zum Landesrecht Sachsen.

Dozent: Prof. Dr. Kurt Faßbender

Zeit und Ort: Mittwoch, 9.00 – 11.00 Uhr, SR 426

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Beginn: 28.10.2020

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. Fachsemester

Vorkenntnisse: Staatsrecht I und II, Allgemeines Verwaltungsrecht I (mit VwGO) und II sowie Grundzüge des Europarechts

Literaturhinweise: Schlacke, Umweltrecht, 7. Aufl. 2019; Kahl/Gärditz, Umweltrecht, 11. Aufl. 2019.


Semester: WiSe 2020/21