Unter dem
Begriff Kapitalmarktrecht wird die Gesamtheit der Grundsätze und Normen verstanden,
die sich mit dem öffentlichen Vertrieb und Umlauf von Finanzinstrumenten
befassen, um den Schutz der Kapitalanleger und den Funktionsschutz von
Kapitalmarkt und Wirtschaft zu gewährleisten. Das Kapitalmarktrecht überlagert
und ergänzt das traditionelle Aktienrecht der börsennotierten Gesellschaften. Die
Veranstaltung behandelt das Recht der Finanzinstrumente, das Recht der Börse,
Regeln am Primärmarkt (Prospektpflichten und Prospekthaftung), Regeln am
Sekundärmarkt (Insiderhandel, Marktmanipulation, Leerverkäufe, Ad-hoc- und
Beteiligungspublizität), das Recht der Finanzintermediäre (Wertpapierdienstleistungsunternehmen)
sowie das Recht der Informationsintermediäre (Finanzanalysten und
Ratingagenturen) sowie die Durchsetzung des Kapitalmarktrechts.
- Trainer/in: Anke Haack