„Die Parteien wirken bei
der politischen Willensbildung des Volkes mit. (…) Ihre innere Ordnung muss
demokratischen Grundsätzen entsprechen“ (Art. 21 Abs. 1 Sätze 1
und 3 GG). Um ihre verfassungsrechtlich normierten Funktionen wahrnehmen
zu können, müssen die Parteien sowohl über Personal- als auch über
inhaltlich-programmatische und politisch-strategische Fragen (z.B. die Öffnung
für neue Koalitionsformate) entscheiden. Bei den innerparteilichen Akteuren
wird in der Parteienforschung zwischen party
on the ground (Basis mit Mitgliedern), party
in central office (Parteiführung) und party
in public office (z.B. Parlamentsfraktion und Regierungsmitglieder)
differenziert, wobei jedes der drei „Gesichter von Parteien“ eigenen
Akteurslogiken folgt, weshalb Konflikte möglich sind. An dieser Stelle setzt
das Seminar an, indem es zunächst die Struktur und die Funktionen der Parteien
in der Bundesrepublik Deutschland vorstellt und anschließend anhand von
Fallbeispielen innerparteiliche Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse
analysiert: Welche Akteure sind an den Prozessen beteiligt? Wie werden
Konflikte gelöst? Die empirischen Analysen basieren u.a. auf Inputbeiträgen der
Studierenden.
- Trainer/in: Hendrik Träger