„Die Parteien wirken bei der
politischen Willensbildung des Volkes mit. (…) Ihre innere Ordnung muss
demokratischen Grundsätzen entsprechen“ (Art. 21 Abs. 1 Sätze 1
und 3 GG). Um ihre verfassungsrechtlich normierten Funktionen wahrnehmen
zu können, müssen die Parteien sowohl über Personal- als auch über
inhaltlich-programmatische und politisch-strategische Fragen (z.B. Öffnung für
neue Koalitionsformate) entscheiden. Bei den innerparteilichen Akteuren wird in
der Parteienforschung zwischen party on
the ground (Basis mit Mitgliedern), party
in central office (Parteiführung) und party
in public office (z.B. Parlamentsfraktion und Regierungsmitglieder)
differenziert, wobei jedes der drei „Gesichter von Parteien“ eigenen
Akteurslogiken folgt, weshalb Konflikte möglich sind. An dieser Stelle setzt
das Seminar an, indem es zunächst die Struktur und die Funktionen der Parteien
in der Bundesrepublik Deutschland vorstellt und anschließend anhand von
Fallbeispielen innerparteiliche Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse
analysiert: Welche Akteure sind an den Prozessen beteiligt? Wie werden
Konflikte gelöst?
- Trainer/in: Hendrik Träger