Art der Veranstaltung: Kolloquium

Dozent: Dr. Thomas Giering

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort: Mi, 9:00 Uhr – 11:00 Uhr. Burgstr. 21. Achtung, Raumänderung: 20. und 27.10. Raum 4.33, 3.11. Raum 5.30, danach Raum 5.19 oder weitere Änderung

Beginn: 20.10.2021

Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 5. FS, Einschreibung 01.09.2021 – 15.10.2021 (danach bei Interesse Anfrage an sekr-klesczewski@uni-leipzig.de)

Vorkenntnisse: Strafrecht AT, Strafrecht BT (Vermögensdelikte), Strafprozessrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: SPB 6

Inhalt: Das Kolloquium geht den aktuellen und offenen Fragen zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland nach. Ausgehend von der aktuellen Rechtslage (Unternehmensgeldbuße gem. § 30 OWiG) wird ein Blick auf die diversen Versuche der Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland geworfen und diese diskutiert. Bestimmte Themen werden herausgegriffen und besonders diskutiert, u.a.:

1.   Die Sanktionierung von Verbänden im geltenden deutschen Recht

2.   Die historische (40. Deutschen Juristentag 1953) und aktuelle Diskussion um die Einführung eines originären Verbandsstrafrechts

3.   Die bisherigen Entwürfe zur Einführung eines Verbandsstrafrechts (NRW Entwurf 2013, Kölner Entwurf 2018, Münchener Entwurf 2019, Regierungsentwurf 2020)

4.   Die Grundlagen der Verbandsstraftat

5.   Die Rechtsfolgen einer Verbandsstraftat

6.   Die Zumessung einer Verbandssanktion

7.   Prozessuales

8.   Verbandsstrafrecht und Compliance

9.   Verbandsstrafrecht und unternehmensinterne Untersuchungen

 Es besteht die Möglichkeit, durch das Halten eines Impulsreferats in den einzelnen Veranstaltungen einen Schein über eine Schlüsselqualifikation zu erhalten.

Semester: WT 2021/22