Gegenstand der Seminarveranstaltung ist die im Alltagsverständnis stets
präsente, auch dem religiösen Recht der Scharia zugrunde liegende Vorstellung
von der körperlichen Unversehrtheit des Menschen (ḥurma). Hierzu werden in der
ersten Seminarveranstaltung Themen vergeben, die sich im wöchentlichen Turnus mit
potentiellen Eingriffen am menschlichen Körper befassen. Eine weitgehend eigenständige
Recherche und fachadäquate Einarbeitung in Themenbereiche wie Selbstmord,
Euthanasie, künstliche Verlängerung des Lebens, Austausch von Körperteilen, -organen
und -flüssigkeiten sowie Operationen wird erwartet. Studierende dieses Moduls
erhalten durch dieses Seminar und das ergänzende Kolloquium vertiefende
Einblicke in die islamische Rechtsdogmatik. Sie sollen befähigt werden, sich
zunehmend sicherer mit islamrechtlichen Fragestellungen zur körperlichen
Integrität des Menschen auseinanderzusetzen.
- Trainer/in: Elliesie Hatem
Semester: WT 2021/22