Das Revisionsrecht ist die „Königsdisziplin“ des Strafverfahrensrechts. Die Revision ist ein nicht ganz einfach zu verstehendes Rechtsmittel im Strafprozess, das ganz eigenen Regeln folgt und wesentlich durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmt wird. Es ist das einzige Rechtsmittel in Fällen der Schwerkriminalität und deshalb für die Justizpraxis besonders wichtig. Für das praktische Arbeiten in der Strafjustiz, aber auch für das theoretische Verständnis von BGH-Entscheidungen, sind Grundkenntnisse im Revisionsrecht erforderlich. In der Vorlesung werden die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel erläutert, anschließend das Rechtsmittel der Revision. Anhand von Fällen wird zur Vorbereitung der Schwerpunktbereichsklausur auch die Bearbeitung von Revisionsfällen geübt. Der Besuch einer Revisionshauptverhandlung bei einem der Leipziger Strafsenate des BGH ist geplant.
- Trainer/in: Andreas Mosbacher
- Trainer/in: Nikola Schurig