Im Rahmen der Vorlesung werden zum einen die Inhalte der Vorlesung Kriminologie I (u.a. Kriminalitätstheorien in der Anwendung) vertieft. Es werden besondere Delikts- bzw. Phänomenbereiche (z.B. Gewalt- und Wirtschaftsdelinquenz) aus kriminologischer Perspektive analysiert. Zentral sind auch empirische Erkenntnisse.

Zudem sind ein wichtiger Inhalt der Vorlesung die Bezüge der Kriminologie in das Sanktionenrecht. Kriminologisches Wissen ist zentral an vielen Stellen des Sanktionenrechts, so bspw. bei den Gefahrprognosen. Daher wird nicht nur die Prognoseforschung ein wichtiger Baustein der Vorlesung sein, sondern auch die Grundzüge des Sanktionenrechts werden behandelt werden.


Semester: ST 2022