In seinen Grundlinien der Philosophie des Rechts (1820) liefert Hegel einen fulminanten Aufriss der modernen Gesellschaft. Dabei geht er zunächst von einem abstrakten Recht aus, das in seiner Struktur eine freie und gleiche Willensäußerung aller Personen ermöglichen soll. Formal kommt dem Recht damit ein hoher Anspruch an Normativität zu. In einem weiteren Schritt entwickelt Hegel dazu allerdings ein starkes Kontrastbild, insofern der sog. Pöbel, der unvermeidlich mit der industriellen Entwicklung entsteht, eine Realisierung dieser Normativität in einer gelebten Freiheit und Gleichheit fragwürdig macht. Der Pöbel ist in seiner Selbsterhaltung vollkommen abhängig von der bürgerlichen Gesellschaft, die seine Selbsterhaltung zugleich verunmöglicht. In seiner Verelendung empört er sich über das soziale Unrecht. Hegel berührt damit die Frage nach einer sozialen Gerechtigkeit, deren Einlösung das abstrakte Recht nicht garantieren kann. Im Seminar soll diese Urszene einer kritischen Gesellschaftstheorie nachvollzogen werden. Das genaue Vorgehen wird am Anfang gemeinsam besprochen.
- Trainer/in: George Andreas Kurt